Reaktion auf Epidemie
Stadt Straubing erlässt Allgemeinverfügungen

13.03.2020 | Stand 21.07.2023, 18:09 Uhr
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Aufgrund der aktuellen Entwicklung hat die Stadt Straubing auf der Grund-lage des Infektionsschutzgesetzes am heutigen Freitag zwei Allgemeinver-fügungen erlassen.

Straubing. Demnach ist es auf dem Gebiet der Stadt Straubing ab 14.03.2020, 12:00 Uhr, untersagt, Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmern durchzuführen. Dies bezieht sich sowohl auf solche unter freiem Himmel als auch in geschlossenen Räumen.

In einer weiteren Verfügung wurden Betretungsregelungen für Einrichtungen nach dem Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetz - also Alten- und Pflegeheime, ambulant betreute Wohngemeinschaften und stationäre Einrichtung für Menschen mit Behinderung - erlassen. Auch diese Anordnung tritt mit Wirkung ab 14.03.2020, 12:00 Uhr, in Kraft.

Der Originaltext der Allgemeinverfügungen wurde im Sonderamtsblatt Nr. 13 / 2020 veröffentlicht und ist auf der Webseite der Stadt Straubing unter www.straubing.de abrufbar.

Es wird darauf hingewiesen, dass die am Sonntag stattfindende Kommunalwahl wie geplant stattfindet.

Link zur Amtsblattseite:

http://www.straubing.de/de/buerger-und-soziales/rathaus/online-services/amtsblatt.php

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