„Schaden für die Demokratie ist immens“
Landgericht überlastet - Prozess um Wahlmanipulation von Geiselhöring wird verschoben

04.09.2019 | Stand 31.07.2023, 10:07 Uhr
−Foto: Foto: Ursula Hildebrand

Die Verhandlungstermine am Landgericht Regensburg rund um die Wahlmanipulation von Geiselhöring sind am Mittwoch abgesetzt worden. Straubing-Bogens Landrat Laumer ist entsetzt.

GEISELHÖRING Die Hängepartie rund um den Walskandal von Geiselhöring im März 2014 geht weiter. Wie das zuständige Landgericht Regensburg am Mittwoch bekannt gab, sei die Hauptverhandlung wegen des Vorwurfs der Wahlmanipulation, die für den Zeitraum von 4. November bis 17. Dezember, angesetzt war, abgesetzt worden. Für den Prozess waren 14 Verhandlungstage mit elf Zeugen und einem Sachverständigen vorgesehen.

„Hintergrund der Terminsaufhebung ist eine wegen des hohen Verfahrensaufkommens beim Landgericht Regensburg - laut Personalbedarfsberechnung (Stand 31. März 2019) fehlen dafür 18 Richter/inne/n - eingetretene Zuspitzung der Belastungssituation in der zuständigen Kammer“, erklärt Pressesprecher Thomas Polnik. Die Gerichte seien nämlich angehalten, ihre Ressourcen vorrangig für Verfahren gegen Personen in Untersuchungshaft einzusetzen. „Mit Rücksicht auf den einschneidenden Charakter des vorläufigen Freiheitsentzugs gilt der Beschleunigungsgrundsatz in Haftsachen in besonderem Maße“, erklärt Polnik. Dies könne dazu führen, dass Prozesse gegen nicht inhaftierte Beschuldigte verschoben werden müssen. Wie nun im Fall des Wahlskandals von Geiselhöring.

Neue Termine sind noch nicht bestimmt, werden aber zu gegebener Zeit bekannt gemacht. „Die Aufhebungsverfügung enthält dazu den ausdrücklichen Hinweis, dass eine baldige Neuterminierung beabsichtigt ist“, so Thomas Polnik.

Am Nachmittag hat sich Straubing-Bogens Landrat Josef Laumer zur Absetzung der Verhandlungstermine geäußert.

 

„Ich war entsetzt, als ich heute davon gehört habe“, so der derzeit in Urlaub weilende Landrat. „Die Bevölkerung erwartet zu Recht, dass der Fall juristisch abgearbeitet wird. Der Schaden für die Demokratie ist immens, dessen muss sich auch das Landgericht bewusst sein. Bald schon stehen die nächsten Kommunalwahlen vor der Tür. Wenn man binnen sechs Jahren zu keinem – wie auch immer gearteten – Urteil kommt, dann wäre das ein Armutszeugnis. Wir haben immer auf eine entsprechende Aufklärung gedrängt, schließlich ist der Landkreis in Sachen Image und Finanzen geschädigt worden. Wir haben weiterhin Vertrauen in den Rechtsstaat und die zuständigen Behörden. Aber ich kann den Menschen in unserem Landkreis versichern, dass wir uns mit all unseren Möglichkeiten – wie bisher auch – dafür einsetzen, dass die Aufklärung voranschreitet. Und ich kann auch versichern, dass ich – genauso wie die Bürgerinnen und Bürger – kein Verständnis für die langanhaltenden Verzögerungen habe. Das werde ich auch dem Justizminister persönlich mitteilen.“

 

Nicht betroffen von der Absage ist das Zivilverfahren des Landkreises. Dabei geht es um die finanzielle Entschädigung des Landkreises für die durch die Wahlwiederholung entstandenen Kosten. Hier könnte am 8. Oktober vor dem Landgericht Regensburg eine Entscheidung ergehen. Die Anwälte des Landkreises haben die Rechtsauffassung des Landkreises Straubing-Bogen dabei noch einmal fristgerecht bis 2. September im Rahmen der Schriftsatzfrist dargelegt.

Straubing-Bogen