Geldauflage 100.000 Euro
Prozess um „Wahlskandal von Geiselhöring“ steht vor der Einstellung

10.10.2018 | Stand 13.09.2023, 0:50 Uhr
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Am Landgericht Regensburg hat am Dienstag ein Mammut-Verfahren begonnen. Angeklagt sind der Unternehmer Josef H. (Name geändert) sowie drei aus Rumänien stammende Mitarbeiter. Sie sollen für die Kommunalwahl 2014 in Geiselhöring sowie für die Kreistagswahl im Landkreis Straubing-Bogen für mehr als 400 rumänische und polnische Erntehelfer illegal Wahlunterlagen angefordert haben. H.s Ehefrau und dem Ehepaar nahestehende Personen traten damals um Mandate an und erhielten überraschend hohen Wählerzuspruch. Doch der Prozess könnte am kommenden Montag vorbei sein.

REGENSBURG Die Erntehelfer waren laut Anklage der Staatsanwaltschaft Regensburg nicht angestellt, sondern freiberuflich auf dem Feld – über eine „Limited“-Firma nach ausländischem Recht. Sie wohnten in unterschiedlichen Immobilien, teilweise bis zu 20 Personen in kleinen Einfamilienhäusern. Diese Immobilien, die laut Staatsanwaltschaft teilweise sogar dem Angeklagten H. gehörten, waren dann auch die Meldeadressen für die Wahlbehörde. In den meisten Fällen wurden die Anträge online über den Rechner der Limited-Gesellschaft beantragt, sagen die Ermittler. Deren Büro liegt schräg gegenüber den Räumlichkeiten des Betriebs.

EU-Ausländer dürfen in Deutschland an Kommunalwahlen teilnehmen, sobald sie mehr als zwei Monate in Deutschland gemeldet sind. Das sei aber 2014 nicht der Fall gewesen – die osteuropäischen Erntehelfer hätten hier nur übergangsweise gewohnt. „Scheinwohnsitze“ nannte Oberstaatsanwältin Christine Müller diese in der 25 Seiten umfassenden Anklageschrift. Für 350 der Erntehelfer sollen die Angeklagten die Wahlscheine selbst ausgefüllt haben, in weiteren Fällen sollen sie genau vorgegeben haben, wo die Osteuropäer ihre Kreuze zu setzen hatten. Der Zuspruch bei der Briefwahl für den CSU-Bürgermeisterkandidaten, aber auch H.s Ehefrau in der Briefwahl war überwältigend. H. ist nicht nur wegen Wahlfälschung angeklagt, bei den Ermittlungen wollen die Staatsanwälte auch noch einen falschen Doktortitel identifiziert haben.

Mehrfach hatte das Landgericht unter Vorsitz von Richter Georg Kimmerl vor dem Prozess angeregt, das Verfahren einzustellen. Die Kammer hatte dem Unternehmer eine Geldstrafe von 100.000 Euro im Gegenzug für die Einstellung angeboten. Doch die Staatsanwälte forderten dafür ein Geständnis.

Die Richter hatten in ihrem Vorschlag aber auch die Gemeinde ordentlich gerügt: Es sei doch bekannt gewesen, dass sich die Erntehelfer auch im Winter in Geiselhöring aufhalten, nicht jedoch wahlberechtigt seien. Kritik übten sie auch an der Staatsanwaltschaft: Die habe das Verfahren durch Fehler dreieinhalb Jahre in die Länge gezogen. Zudem habe die Staatsanwaltschaft das Prinzip eines fairen Verfahrens verletzt, weil die Anwälte der Angeklagten nicht die selben Einsichtsmöglichkeiten in Beweismittel gehabt hätten. Zudem sei Wahlbetrug keine Straftat, sondern ein Vergehen. Auch das spreche für eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage. Gegen die Angeklagten spreche, dass die Bevölkerung ein „Recht auf Schutz der Demokratie“ habe.

Weit von sich wies Josef H. den Vorwurf. Seine Anwältin erklärte, seine Frau „verabscheut Mauschelei in der Politik“ und „hatte eine solche Wahlhilfe auch gar nicht nötig.“ Vielmehr habe er lediglich dafür geworben, dass sich auch EU-Bürger an der Wahl beteiligen sollten. „Natürlich hat er dabei seine Meinung über Kandidaten kundgetan“, so die Erklärung des Angeklagten. Auch H. griff den früheren Bürgermeister und die Gemeinde Geiselhöring scharf an: Man habe einfach kistenweise Wahlscheine zu- und in den Geschäftsräumen abgestellt.

Die Angelegenheit hatte jedenfalls vor Ort massive Auswirkungen: In Geiselhöring musste die Regierung von Niederbayern, nachdem die Vorwürfe ruchbar wurden, 2014 sogar einen „Staatsbeauftragten“ einsetzen, bis die Bürgermeisterwahl wiederholt wurde. Die Geiselhöringer nahmen es der CSU jedenfalls nicht übel, dass womöglich bei der Wahl 2014 nachgeholfen wurde - sie wählten den Amtsinhaber Bernhard Krempl von den Freien Wählern ab und kürten den CSU-Kandidaten Herbert Lichtinger mit 61,5 Prozent zum Stadtoberhaupt. Noch nie war ein CSUler zuvor zum Bürgermeister gewählt worden. Dabei hatte der abgewählte Bürgermeister der Freien Wähler einst den Stein ins Rollen gebracht und womöglich einen der größten Wahlskandale Bayerns in der Nachkriegszeit aufgedeckt. Zwar wurde auch die Kreistagswahl damals wiederholt, doch H.s Ehefrau kandidierte nicht mehr. Sie war aus der CSU ausgetreten. Die frühere Kommunalpolitikern selbst ist nicht angeklagt. Die CSU musste bei der Wahlwiederholung lediglich einen Sitz im Vergleich mit der gefälschten Wahl einbüßen.

Richter Kimmerl regte indes die Einstellung des Verfahrens an, bei Josef H. gegen Geldauflage von 100.000 Euro. Es habe laut dem Richter erhebliche Verstöße von Seiten der Staatsanwaltschaft in Sachen „Fair Trial“, einem Fairen Verfahren, gegeben, weil die Anwälte der Angeklagten nicht die selben Einsichtsmöglichkeiten in Beweismittel hatten. Zudem sei Wahlbetrug keine Straftat, sondern ein Vergehen. Der Antrag der Aussetzung des Verfahrens, wie von den Anwälten vorgetragen, sei zudem begründet. Damit könnte der Prozess bereits am kommenden Montag enden, eigentlich hatte die Kammer bis November Verhandlungstage anberaumt. Am kommenden Montag, 15. Oktober, will sich Oberstaatsanwältin Christine Müller dazu äußern, ob sie dem zustimmt.

Straubing-Bogen