Weiden
Stadt versendet Briefabstimmungsunterlagen für Bürgerentscheide „Gewerbegebiet“ und „Walderhalt“

18.01.2021 | Stand 24.07.2023, 23:04 Uhr
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Am 14. Februar 2021 finden in Weiden in der Oberpfalz die Bürgerentscheide „Gewerbegebiet“ und „Walderhalt“ statt. Stimmberechtigt für die Bürgerentscheide ist grundsätzlich nur derjenige, der im Bürgerverzeichnis eingetragen ist.

Weiden. Die Stadt Weiden in der Oberpfalz hat alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die am 10. Januar 2021 (Stichtag) als EU-Bürger seit mindestens zwei Monaten mit Hauptwohnung in Weiden in der Oberpfalz gemeldet waren und volljährig sind oder bis zum Abstimmungstag das 18. Lebensjahr vollenden, in das Bürgerverzeichnis aufgenommen.

Die bei Wahlen und Abstimmungen übliche Einzelbenachrichtigung der Stimmberechtigten entfällt. Vielmehr erhalten alle im Bürgerverzeichnis aufgenommenen Stimmberechtigten die Briefabstimmungsunterlagen wegen des dynamischen und unklaren Infektionsgeschehens per Post zugesandt, das heißt ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. Deren Versand beginnt ab Montag, 18. Januar 2021, und erfolgt sukzessive im Verlauf der dritten und vierten Kalenderwoche. Die Stadt Weiden in der Oberpfalz bittet in diesem Zusammenhang um Verständnis, dass die Zustellung von etwa 34.200 Briefabstimmungsunterlagen für das Stadtgebiet einige Tage in Anspruch nehmen wird.

Die Rücksendung der Abstimmungsbriefe ist problemlos über den Postweg möglich. Der Versand innerhalb Deutschlands erfolgt durch die Deutsche Post entgeltfrei. Abstimmungsbriefe können auch jederzeit in die Briefkästen am Zentral- und Hintereingang des Neuen Rathauses eingeworfen werden.

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