Pandemie
15-Kilometer-Radius gilt auch in Weiden

13.01.2021 | Stand 24.07.2023, 22:50 Uhr
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Die Stadt Weiden in der Oberpfalz hat am Montag, 11. Januar, den Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten. Deshalb sind entsprechend der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) touristische Tagesausflüge für Personen, die in Weiden wohnen, über einen Umkreis von 15 Kilometer um die Wohnortgemeinde hinaus untersagt.

Weiden. Die Regelung erfasst ausschließlich touristische Tagesreisen, das heißt in erster Linie Ausflüge, die der Freizeitgestaltung (zum Beispiel Wandern, Spazieren gehen, freizeitsportliche Aktivitäten etc.) dienen. Hierzu wird die Bewegungsfreiheit auf einen Radius von 15 Kilometer um den Wohnort herum begrenzt; maßgeblich dafür ist die Stadtgrenze.

Bei Vorliegen triftiger Gründe ist das Verlassen des 15-Kilometer-Radius um den eigenen Wohnort weiterhin möglich. Hinsichtlich des Vorliegens triftiger Gründe wird auf den Katalog des Paragrafs 2 Satz 2 Nr. 1 bis 9 und 11 bis 13 der Elften BayIfSMV verwiesen. Die Ausnahme für „Sport und Bewegung an der frischen Luft“ begründet somit ausdrücklich keine Rechtfertigung für das Verlassen des 15-Kilometer-Radius. Dies fällt in den Bereich der „touristischen Ausflüge“.

Die vorgenannten Regelungen bleiben wirksam, bis sie von der Stadt Weiden in der Oberpfalz aufgehoben werden oder die Rechtsgrundlage (derzeit Elfte BayIfSMV) wegfällt. Eine Aufhebung ist möglich, wenn der Inzidenzwert seit mindestens sieben Tagen in Folge unterschritten worden ist.

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