Landkreis Schwandorf
30 Fälle am Dienstag und Zehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft

09.12.2020 | Stand 21.07.2023, 3:01 Uhr
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Am Dienstag, 8. Dezember, gab es im Landkreis Schwandorf 30 neue Infektionen, womit die Fallzahl auf 2.588 steigt. Die Sieben-Tage-Inzidenz wird am Mittwoch vom Robert-Koch-Institut mit 108,9 und vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit mit 127,81 angegeben.

Landkreis Schwandorf. Dabei gehen beide von exakt der gleichen Zahl an Infektionen aus. Die Unterschiede ergeben sich aus der tageszeitlichen Abgrenzung, die vom RKI um 0 Uhr (Mitternacht) und vom LGL um 8 Uhr morgens getroffen wird. Die Ergebnisse aus den Reihentestungen in verschiedenen Heimen stehen noch aus. In Quarantäne befindet sich seit heute eine Gruppe des Kindergartens St. Marien in Oberviechtach.

Ab Mittwoch bis zum Ablauf des 5. Januar 2021 gilt in Bayern die Zehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Der Landkreis hat diese Rechtsverordnung des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege sowie die amtliche Begründung dazu unter „Downloads“ in unsere Corona-Homepage eingestellt. Von den Änderungen sind unter anderem Gottesdienste, Versammlungen nach Versammlungsrecht, Besuchs- und Schutzregelungen in den Heimen, die Sportausübung, Handels- und Dienstleistungsbetriebe, die Schulen ab der achten Jahrgangsstufe und das Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen betroffen. Details zu den neuen Vorgaben sind der überörtlichen Presse zu entnehmen. Weitere Einschränkungen treten in Kraft, wenn die SIeben-Tages-Inzidenz den Wert von 200 oder gar 300 überschreitet.

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