Acht Patienten stationär
20 neue Fälle im Landkreis Schwandorf – Inzidenz liegt bei 64,24

29.10.2020 | Stand 20.07.2023, 23:44 Uhr
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Die 20 neuen Corona-Fälle am Mittwoch, 28. Oktober, im Landkreis Schwandorf verteilen sich auf neun Gemeinden wie folgt: Schwandorf acht, Teublitz drei, Burglengenfeld zwei, Wernberg-Köblitz zwei, Bruck einer, Dieterskirchen einer, Maxhütte-Haidhof einer, Neunburg vorm Wald einer und Trausnitz einer.

Landkreis Schwandorf. Die Tagesbilanz führt dazu, dass die Kinder einer Kindergartengruppe in Schwandorf und sechs Betreuungspersonen in Quarantäne sind. Die Gesamtzahl der Corona-Infektionen seit dem 8. März steigt damit auf 774, die Sieben-Tage-Inzidenz von Dienstag auf Mittwoch von 61,54 auf 64,24. Derzeit werden in den Krankenhäusern Schwandorf und Burglengenfeld insgesamt acht Patienten stationär behandelt. Von diesen Personen bedarf jedoch niemand einer Beatmung oder einer intensivmedizinischen Behandlung.

Im Testzentrum im Sepp-Simon-Stadion in Schwandorf erlebt der Landkreis eine deutliche Zunahme der Testungen. Hier wirkt sich die neue Regelung für Grenzpendler stark aus (unsere Pressemitteilung vom 26. Oktober). Um die Testungen für Unternehmen aus dem Landkreis Schwandorf mit tschechischen Pendlern zu vereinfachen und auch, um das Testzentrum zu entlasten, können sich Firmen mit mindestens vier Grenzpendlern ab sofort direkt an das Labor Kneissler in Burglengenfeld wenden. Hierzu ist es nötig, dass die Betriebe eine Mail mit den Kontaktdaten (Name, Geburtsdatum, Telefon, Anschrift) der zu testenden Pendler an service@labor-kneissler.de senden. Der Labordienstleister wird sich zeitnah für eine individuelle Terminvereinbarung an den entsprechenden Ansprechpartner im Unternehmen wenden. Für Betriebe mit höchstens drei Mitarbeitern, die täglich über die Grenze pendeln, verbleibt es bei den bisherigen Testmöglichkeiten.

Obwohl der Landkreis von der Inzidenzzahl her (über 50) in Stufe rot ist, trifft dies nicht automatisch für den Kita-Bereich zu. Hier gibt es keinen Automatismus, sondern es gelten die Vorgaben des Gesundheitsamtes. Seit dem 26. Oktober und auch am Mittwoch befinden sich alle Kitas in Stufe 2 (gelb). Es gelten deshalb die im Amtsblatt vom 26. Oktober verfügten Maßnahmen: Die Beschäftigten sind verpflichtet, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Es dürfen keine offenen oder teiloffenen Konzepte umgesetzt werden. Es sind feste Gruppen zu bilden. Stufe rot wird ausgerufen, sobald das aufgrund der Infektionslage unbedingt erforderlich ist. Das würde dann bedeuten, dass die Gruppen aufgeteilt und im Schichtmodell (täglicher, halbwöchentlicher oder wöchentlicher Wechsel) geführt werden müssen.

Das Landratsamt wird die Infektionslage fortlaufend neu bewerten. Dabei hat es auch im Auge, dass nächste Woche Schulferien und erfahrungsgemäß in dieser Woche dann auch weniger Kinder in den Kindergärten sind. In vielen Kindergärten sind Bedarfsgruppen eingerichtet. Sollte Stufe 3 (rot) angeordnet werden, wird das Landratsamt eine weitere Allgemeinverfügung erlassen, die der Presse zugeleitet und auf den üblichen Wegen (reguläre Homepage und Corona-Homepage) veröffentlicht würde. Informationen zum Coronavirus sind im Internet unter corona.landkreis-schwandorf.de zusammengefasst.

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