Holmeier informiert
Verbesserte steuerliche Entlastungen für Menschen mit Behinderung und Pflegende

28.10.2020 | Stand 20.07.2023, 23:42 Uhr
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In dieser Woche beschließt der Deutsche Bundestag das Behinderten-Pauschbetragsgesetz. Dahinter verbirgt sich ein großes Paket steuerlicher Entlastungen für Menschen mit Behinderung und pflegende Angehörige. Vorgesehen sind die Verdopplung der Behinderten-Pauschbeträge, die Einführung einer Fahrkostenpauschale für Menschen mit Behinderung sowie eine Erhöhung und Ausweitung des Pflege-Pauschbetrags.

Weiding. Hierzu erklärt der Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Schwandorf/Cham, Karl Holmeier: „Mit dem Gesetz erfüllen wir ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag und passen die pauschalen Steuerfreibeträge für Menschen mit Behinderung an. Unterm Strich bedeutet das eine deutliche Entlastung von den Nachweispflichten und eine Vereinfachung der steuerlichen Anerkennung. Außerdem soll zukünftig der Behinderten-Pauschbetrag bereits ab einem Grad der Behinderung von 20 gewährt und die Systematik an das Sozialrecht angepasst werden. Mit dem Grad der Behinderung steigt auch die Pauschale an, sodass beispielsweise bei 20 ein Betrag von 384 Euro, bei 50 ein Betrag von 1140 oder bei einem Grad der Behinderung von 100 ein Betrag von 2.840 Euro gewährt wird.“

Durch die Erhöhung und Ausweitung der Pflege-Pauschbeträge werden Pflegende finanziell entlastet und die häusliche Pflege gestärkt. Bei Pflegegrad 4 und 5 erfolgt eine Anhebung von derzeit 924 Euro auf 1.800 Euro. „Besonders freue ich mich, dass künftig auch Pauschbeträge bei Pflegegrad 2 in Höhe von 600 Euro und Pflegegrad 3 in Höhe von 1.100 Euro gewährt werden. Dadurch haben deutlich mehr Menschen Anspruch auf einen steuerlichen Ausgleich für ihre wichtige Aufgabe“, so Holmeier.

Schwandorf