Zweite Phase
Corona-Überbrückungshilfe II startet – „Wir unterstützen unsere Unternehmen in der Krise“

22.10.2020 | Stand 21.07.2023, 2:30 Uhr
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Die zweite Phase des Überbrückungshilfen-Programms der Bundesregierung für kleine und mittelständische Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler ist gestartet. Seit Mittwoch, 21. Oktober, können über die gemeinsame bundesweit geltende Antragsplattform im Internet unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de Anträge für den Zeitraum von September bis Dezember 2020 gestellt werden.

Weiding. Hierzu erklärt der Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Schwandorf/Cham, Karl Holmeier: „Nach wie vor gilt: Wir unterstützen unsere Unternehmen in der Krise. Die Fortsetzung des Programms soll vor allem denjenigen Unternehmen helfen, deren Betrieb weiterhin durch behördliche Anordnungen oder Hygieneregeln eingeschränkt wird. Über die Überbrückungshilfe II werden direkte Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten gewährt. Die Bedingungen hierfür wurden verbessert und vereinfacht, die Fördersätze erhöht. Außerdem wird derzeit an der weiteren Verlängerung des Programms, über den Dezember 2020 hinaus, gearbeitet.“

Die Kriterien für die Antragsberechtigung wurden deutlich gelockert. Künftig können bereits Unternehmen, deren Umsatz um 30 Prozent gegenüber dem Vorjahrszeitraum (April bis August) eingebrochen ist oder die mindestens 50 Prozent Umsatzeinbruch in zwei zusammenhängenden Monaten dieses Zeitraums zu verzeichnen haben, Überbrückungshilfe II beantragen. Künftig werden erstattet: 90 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch (bisher 80 Prozent der Fixkosten), 60 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50 Prozent und 70 Prozent (bisher 50 Prozent der Fixkosten) und 40 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30 Prozent (bisher bei mehr als 40 Prozent Umsatzeinbruch).

Die KMU-Deckelungsbeträge von 9.000 Euro beziehungsweise 15.000 Euro wurden ersatzlos gestrichen und die Personalkostenpauschale von 10 Prozent der förderfähigen Kosten auf 20 Prozent verdoppelt. Außerdem sind bei der Schlussabrechnung künftig auch Nachzahlungen möglich. Die Antragstellung erfolgt auch im neuen Verfahren über einen „prüfenden Dritten“ (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Rechtsanwalt). Die Vorprüfung trägt zur schnellen Bearbeitung der Anträge und zügigen Auszahlung der Hilfen bei.

Schwandorf