Pandemie
Landkreis Neustadt an der Waldnaab – kein gemeinsamer Gräbergang an Allerheiligen

21.10.2020 | Stand 24.07.2023, 21:05 Uhr
−Foto: n/a

Aufgrund zahlreicher Nachfragen von Gemeinden, Pfarrämtern und auch Bürgerinnen und Bürgern teilt das Landratsamt mit, dass im Landkreis Neustadt an der Waldnaab nach aktueller Rechtslage derzeit kein gemeinsamer Gräbergang an Allerheiligen möglich sein wird.

Landkreis Neustadt an der Waldnaab. Der Landkreis wurde vom Gesundheitsministerium mit einem momentanen Sieben-Tages-Inzidenzwert von 64,6 als Risikogebiet eingestuft. Damit gelten die automatischen Beschränkungen für Hotspotregionen in Bayern. Gemäß der neuen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens fünf Personen beschränkt.

Auch bei den an Allerheiligen organisierten Gräbergängen, bei denen sich eine Vielzahl an Personen zeitgleich auf dem Friedhof trifft, um ihrer verstorbenen Angehörigen zu gedenken, handelt es sich um einen gemeinsamen Aufenthalt im öffentlichen Raum. Auch wenn der Inzidenzwert bis Allerheiligen auf zwischen 35 und 50 sinken und die erlaubte Personenzahl damit auf zehn Personen oder zwei Hausstände steigen würde, wäre der gemeinsame Gräbergang nicht möglich. Ein Absinken des Inzidenzwertes auf unter 35 bis Allerheiligen hält das Gesundheitsamt aufgrund des momentanen Infektionsgeschehens derzeit nicht für realistisch.

Schwandorf