Neues Förderprogramm
Bundesregierung fördert corona-gerechte Um- und Aufrüstung von Lüftungsanlagen

24.09.2020 | Stand 21.07.2023, 7:01 Uhr
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Das Bundeskabinett hat sich am Mittwoch, 23. September, mit dem Entwurf einer Förderrichtlinie „Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten“ befasst. Insgesamt stehen hierfür 500 Millionen Euro bis 2024 zur Verfügung, im Jahr 2021 stehen 200 Millionen zur Verfügung. Die Förderrichtlinie soll bereits Mitte Oktober in Kraft treten.

Wernberg-Köblitz. SPD-Bundestagsabgeordnete Marianne Schieder erläutert: „In den letzten Monaten haben wir gelernt, dass Aerosole entscheidend sind bei der Übertragung des Coronavirus. Die Hygiene der Luft in Innenräumen hat eine große Bedeutung für den Infektionsschutz. Ich freue mich, dass die Bundesregierung nun raumlufttechnische Anlagen fördert und einen wichtigen Beitrag dazu leistet, auch in der kalten Jahreszeit die Ansteckungsgefahr mit Corona zu reduzieren, dort, wo tagtäglich viele und wechselnde Personen aufeinander treffen: in Hörsälen und Schul-Aulen, in Theatern und Museen, in kommunalen Versammlungsräumen und Bürgerhäusern.“

Die Förderung sieht Zuschüsse für die Um- und Aufrüstung stationärer raumlufttechnischen (RLT) Anlagen vor, die dem Ziel dienen, den Infektionsschutz zu erhöhen. Die Förderung soll bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen, die bei 100.000 Euro gedeckelt sind. Gefördert werden RLT-Anlagen in Gebäuden und Versammlungsstätten von Ländern und Kommunen sowie von Trägern, die überwiegend öffentlich finanziert werden und nicht wirtschaftlich tätig sind. Sobald die Richtlinie in Kraft getreten ist, können Zuschüsse beantragt werden. Eine Antragstellung wird bis Ende 2021 möglich sein.

Schwandorf