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Corona-Überbrückungshilfe des Bundes startet in Bayern

08.07.2020 | Stand 24.07.2023, 13:52 Uhr
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In Bayern startet das Bundesprogramm zur Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen. Ab dem 8. Juli können sich Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer für die Online-Antragsplattform des Bundes registrieren und ab dem 10. Juli können dort Anträge für die Corona-Überbrückungshilfe gestellt werden.

Landkreis Schwandorf. Der Bund unterstützt mit dem Programm in Not geratene Betriebe in Form von nicht-rückzahlbaren Zuschüssen zu den fixen Betriebskosten. Dafür werden 25 Milliarden Euro bereitgestellt. Der wirtschaftspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Karl Holmeier, erklärt hierzu: „Stück für Stück fährt unsere Wirtschaft wieder hoch, doch die Pandemie wirkt sich weiterhin negativ auf viele Unternehmen aus. Mit dem Soforthilfe-Programm und zahlreichen Krediten hat der Bund Soloselbständige, kleine und große Betriebe gestützt. Die Corona-Überbrückungshilfe soll an diese Programme anschließen und besonders stark betroffenen mittelständischen Unternehmen helfen. Die Förderung wurde dafür im Vergleich zur Soforthilfe deutlich erhöht. Es wird vor einer Auszahlung allerdings auch genauer geprüft. Angaben zum Umsatzausfall und den Betriebskosten müssen von einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer bestätigt werden. Als entscheidender Baustein des Konjunkturpakets der Bundesregierung soll die Überbrückungshilfe die Liquidität kleiner und mittlerer Betriebe sichern, damit unsere Unternehmen sich schnell von der Krise erholen und wieder mit voller Kraft durchstarten können.“

Unternehmen können ausschließlich über ihre Steuerberater, Wirtschafts- oder Buchprüfer bis zu 150.000 Euro Überbrückungshilfe für die Monate Juni bis August beantragen. Antragsberechtigt sind Betriebe, die im April und Mai 2020 einen Umsatzrückgang von mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 nachweisen können. Die Auszahlung der Hilfsgelder soll ab dem 24. Juli erfolgen. Die Abwicklung des Antragsverfahrens für alle Antragsberechtigten in Bayern übernimmt die IHK für München und Oberbayern. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer können sich ab dem 8. Juli 2020 unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de registrieren.

Weitere Informationen zur Überbrückungshilfe sind auf der Website des Bayerischen Wirtschaftsministeriums unter www.stmwi.bayern.de sowie auf der Website der IHK München unter www.ihk-muenchen.de verfügbar.

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