Stadt Hof informiert
Ausflüge zum Untreusee, Wassersport ... – Hinweise zur aktuellen Situation

27.04.2020 | Stand 21.07.2023, 10:48 Uhr
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Das schöne Wetter lockt wieder mehr Menschen vor die Tür. Besonders der Untreusee ist und bleibt auch in Corona-Zeiten ein beliebtes Ausflugsziel. Die so genannte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sieht aber hierfür aktuell bestimmte Regelungen vor. Bislang gab es keine besonderen Vorfälle, aber verständlicherweise immer wieder viele Fragen. Die Stadt Hof informiert.

Hof. Sport und Bewegung an der frischen Luft sind ganz klar weiterhin erlaubt. Einem Spaziergang um den Untreusee steht also nichts im Wege – allerdings nur alleine, mit den Personen des eigenen Hausstandes oder mit einer weiteren Person, die nicht dem Hausstand angehört. Gruppen sollen und dürfen nicht gebildet werden.

Aber auch auf dem Wasser gelten im Moment besondere Regeln: Bootsfahrten mit Segel- oder Ruderbooten, Stand-up-Paddling, Surfen oder Tretbootfahren als Freizeitbeschäftigung bleiben in den gleichen Personenkonstellationen wie beim Spazierengehen möglich. Gleiches gilt auch für den Angelsport an Land oder auf dem Wasser. Das Einwassern von Wassersportfahrzeugen/-geräten von Privatleuten ist momentan nur in öffentlich zugängigen Bereichen, zum Beispiel an öffentlichen Slipstellen, zulässig. Arbeiten von Bootseignern an ihren Wasserfahrzeugen (zum Beispiel Herrichten zur Vorbereitung der Einwasserung, Streichen, Schleifen etc.) stellen hingegen keinen triftigen Grund zum Verlassen der Wohnung dar und sind derzeit nicht zulässig.

Die Regierung verbindet all dies aber auch mit einer Bitte: Bei der Ausübung des Wassersports kommt es immer wieder zu Rettungseinsätzen, bei denen Wasserwacht, DLRG, Rettungsdienste, Feuerwehr und Polizei eingebunden werden. Man sollte aus Rücksicht auf die Einsatzkräfte bedenken, dass diese insbesondere jetzt anderweitig gebraucht und ohnehin vermehrt im Einsatz sind.

Schwandorf