Karl Holmeier informiert
Soforthilfen auch für Landwirte – heimische Erzeugung aufrecht erhalten

09.04.2020 | Stand 24.07.2023, 12:04 Uhr
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Der Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Schwandorf/Cham Karl Holmeier informiert darüber, dass die Umsetzung der Bundes-Soforthilfe für Selbstständige und kleine Unternehmen steht. Bund und Länder haben eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung festgelegt.

Weiding. Die Soforthilfen des Bundes in einem Umfang von bis zu 50 Milliarden Euro gelten auch für Landwirte und Betriebe mit landwirtschaftlicher Produktion mit bis zu zehn Beschäftigten. Daneben gelten die Soforthilfen für kleine Unternehmen, Freiberufler und Soloselbstständige. Die Umsetzung und Auszahlung der Mittel erfolgt über die Länder.

Der Bundestagsabgeordnete Karl Holmeier teilt hierzu mit: „Auch für unsere Landwirte stehen die Soforthilfen des Bundes zur Verfügung. Genauso wie kleine Unternehmer, Freiberufler und Selbstständige sind auch Landwirte von der Corona-Pandemie betroffen. Daher haben sich Bund und Länder auf eine schnelle und unbürokratische Umsetzung von Einmalzahlungen geeinigt.“

„Ziel ist es, unsere heimische Erzeugung aufrecht zu erhalten und in dieser Zeit zu unterstützen. Wir wollen damit ein wichtiges Signal für unsere Land- und Forstwirtschaft setzen, die gesamte Branche soll unter dem Schutzschirm des Sofortprogrammes Platz finden. Eine regional gedachte Landwirtschaft ist in diesen Zeiten wichtiger denn je. Kleinen Betrieben wollen wir durch die Soforthilfe unter die Arme greifen, damit kurzfristige Liquiditätsengpässe überbrückt und Existenzen gesichert werden können“, so Holmeier weiter.

Das Bundeskabinett hatte am Montag, 23. März, Soforthilfen für kleine Unternehmen, Soloselbstständige, Freiberufler und Landwirte in einem Umfang von bis zu 50 Milliarden Euro verabschiedet. Bundestag und Bundesrat haben die Beschlüsse zusammen mit dem Nachtragshaushalt beraten. Das Gesamtpaket passierte am Freitag, 27. März, den Bundesrat. Die für die Umsetzung und Auszahlung der Gelder nötige Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern wurde geeinigt. Die Bundesgelder stehen den Ländern ab Montag, 30. März, zur Verfügung und können von den Ländern abgerufen werden. Für Betroffene in Bayern ist das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie zuständig. Nähere Informationen sowie auch den Link zum elektronischen Antrag für die Soforthilfe findet man im Internet unter www.stmwi.bayern.de.

Schwandorf