Wegen der Corona-Krise
Die Stadt Amberg verzichtet auf Vollstreckungsmaßnahmen und Sondernutzungsgebühren

28.03.2020 | Stand 03.08.2023, 14:11 Uhr
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Die Stadt Amberg macht darauf aufmerksam, dass sie zur Abfederung der wirtschaftlichen Einschränkungen, die sich durch die Ausbreitung des Coronavirus für Unternehmen ergeben, verschiedene Maßnahmen zur Liquiditätsverbesserung ergriffen hat.

Amberg. So werden Steuerzahlungen gestundet und keine Vollstreckungsmaßnahmen in die Wege geleitet. Auch werden aktuell keine Sondernutzungsgebühren erhoben.

Zur Stundung von Steuerzahlungen ist es erforderlich, bis spätestens 31. Dezember 2020 einen entsprechenden Antrag zu stellen. Dieser sollte eine Begründung für den durch Covid-19-bedingten Liquiditätsengpass enthalten. Bei der Prüfung werden keine strengen Anforderungen gestellt. Auf die Erhebung von Stundungszinsen wird ebenfalls verzichtet, wenn die Corona-Pandemie als Ursache für die fehlende Liquidität nachgewiesen werden kann. Die Herabsetzung von Vorauszahlungen kann auf dem üblichen Verfahrensweg über die Finanzämter beantragt werden.

Das Gleiche gilt für den Fall, dass öffentlich-rechtliche Forderungen der Stadt Amberg gegenüber gewerblichen Unternehmen bestehen. Ist diese Forderung privatrechtlicher Natur, betrifft sie also beispielsweise die Miete von in städtischen Immobilien untergebrachten Firmen, besteht die Möglichkeit, durch schriftliche Vertragsergänzungen Zahlungserleichterungen wie ein Hinausschieben der Fälligkeit oder aber Ratenzahlungen zu vereinbaren.

Auch auf Vollstreckungsmaßnahmen gegenüber säumigen Zahlern wird bis Ende des Jahres verzichtet. So werden laufende Pfändungen ausgesetzt, anhängige Gerichtsvollzieheraufträge zurückgenommen und Säumniszuschläge erlassen. Dies gilt vor allem für Einzelfirmen und Unternehmen, aber auch für Privatleute, die nachweislich von den Auswirkungen des Coronavirus betroffen sind.

Darüber hinaus werden auch die Gastronomen und Einzelhändler, die den öffentlichen Raum für ihre Außenbestuhlung, Produktständer und Kundenstopper nutzen, bis auf Weiteres nicht zur Kasse gebeten. Ihnen werden die Sondernutzungsgebühren erlassen. Die Stadt Amberg hofft, mit diesen Maßnahmen ihren Beitrag zu leisten, dass die ansässigen Firmen vorübergehende Zahlungsschwierigkeiten besser bewältigen und den Fortbestand ihres Unternehmens sichern können.

Schwandorf