Kommunalwahlen 2020
Stichwahl zur Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin in Hof

23.03.2020 | Stand 21.07.2023, 19:23 Uhr
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In Ergänzung zur amtlichen Bekanntmachung zur Stichwahl des Oberbürgermeisters am Sonntag, 29. März, teilt das Wahlamt der Stadt Hof mit: Gemäß Allgemeinverfügung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom Donnerstag, 19. März, wird diese Stichwahl ausschließlich als Briefwahl durchgeführt.

Hof. Am Wahltag, Sonntag, 29. März, gibt es also keine Wahllokale. Derzeit werden die Briefwahlunterlagen versandt. Die Vordrucke und Umschläge in den Briefwahlunterlagen können von den üblichen Mustern abweichen, sind aber in dieser Form zugelassen. Entgegen dem Standardtext laut Wahlschein können die ausgefüllten Unterlagen nur per Post zurückgesandt oder im Briefkasten der Stadt Hof am Rathaus in der Klosterstraße 3 eingeworfen werden. Eine Abgabe im Bürgerzentrum ist nicht möglich. Die Wahlberechtigten sind für den fristgerechten Zugang der Wahlbriefe bis 18 Uhr am Wahltag verantwortlich.

Wer bis einschließlich Donnerstag, 26. März, keine Briefwahlunterlagen erhalten hat, kann sich am Freitag, 27. März, in der Zeit von 8 bis 17 Uhr, und am Samstag, 28. März, in der Zeit von 8 bis 12 Uhr, die Unterlagen im Bürgerzentrum der Stadt Hof in der Karolinenstraße 40 abholen. Das Frist-Ende Samstag 12 Uhr ist gesetzlich vorgegeben. Notwendig ist die Vorlage eines Ausweisdokuments beziehungsweise einer Vollmacht, falls die Unterlagen für eine andere Person benötigt werden. Ein vorheriger Anruf unter der Telefonnummer 09281/ 815-1615 verkürzt evtuelle Wartezeiten.

Die Briefwahl kann am Freitag und Samstag zu den oben genannten Zeiten vor Ort im Bürgerzentrum ausgeübt werden. Die Verwendung eines eigenen Schreibstiftes ist dabei zulässig. Es wird darauf geachtet, dass die aktuell notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen eingehalten werden (zum Beispiel Mindestabstand). Sowohl das Abholen der Briefwahlunterlagen als auch die Abgabe sind von der Ausgangsbeschränkung laut Allgemeinverfügung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom Freitag, 20. März, ausgenommen.

Schwandorf