Kontaktloser Notbetrieb
Stadt Weiden garantiert Grundversorgung der Bürger – Müllentsorgung gesichert

23.03.2020 | Stand 21.07.2023, 18:46 Uhr
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Der Freistaat Bayern hat am 16. März den Katastrophenfall ausgerufen und am 21. März eine vorläufige Ausgangsbeschränkung per Allgemeinverfügung erlassen. Die Stadtverwaltung Weiden in der Oberpfalz hat hierauf unmittelbar reagiert und bereits im Vorgriff dieser staatlichen Maßnahmen „umfangreiche Verfügungen getroffen“, so Bürgermeister Jens Meyer.

Weiden. Sämtliche Ämter sind weiterhin per Mail, Post oder telefonisch erreichbar und es findet ein „kontaktloser Notbetrieb“ zur Klärung von dringenden Amtsgeschäften statt. Dies gilt auch für das Jobcenter Weiden-Neustadt.

Zudem wurden Gewerbesteuerstundungen bereits am 17. März veranlasst, um bei existenziellen Nöten von Unternehmen zu helfen. Zusätzlich werden die Stadtwerke Weiden, so Bürgermeister Meyer, „keine Sperrungen bei den Energiesparten Strom und Gas veranlassen“, sodass die Grundversorgung der Bürger Weidens garantiert ist. Durch ein jeher bestehendes „Konzept zur Aufrechterhaltung systemrelevanter Dienstleistungen“, zu dem „alle Pflichtaufgaben der kreisfreien Stadt Weiden in der Oberpfalz“ zählen, wird der Einsatz von Feuerwehr oder Müllentsorgung gesichert.

Vereine, die aufgrund der aktuellen Situation vor außerordentlichen Belastungen stehen, werden gebeten, sich schriftlich an die Stadtverwaltung zu wenden. Ob die Stadt Weiden als freiwilliger Gewährträger eintritt, ist eine Frage, die in die Zuständigkeit des Stadtrates fällt, dem das Etatrecht alleinig und ausschließlich in seiner Gesamtheit zusteht.

Schwandorf