Stadt Amberg informiert
Verwaltung nur nach vorheriger Absprache erreichbar – Wochenmarkt findet statt

17.03.2020 | Stand 03.08.2023, 5:29 Uhr
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Am Montagmorgen, 16. März 2020, hat die Bayerische Staatsregierung aufgrund der Corona-Pandemie für ganz Bayern den Katastrophenfall ausgerufen. Parallel dazu hat die Stadt Amberg unter der Leitung von Oberbürgermeister Michael Cerny einen Krisenstab eingerichtet, der täglich zusammentreffen wird, um die neueste Entwicklung zu besprechen und wichtige Ergebnisse in der Öffentlichkeit bekannt zu geben.

Amberg. Für die Bürgerinnen und Bürger hat dieser K-Fall, mit dem die Ausbreitung des hochinfektiösen Coronavirus verlangsamt werden soll, weitreichende Folgen. So werden nach den Schließungen von Schulen und Kindertageseinrichtungen und bereits bekannten Einschränkungen ab sofort auch sämtliche bis 19. April 2020 anberaumte Veranstaltungen und Versammlungen untersagt. Auch der Betrieb der Einrichtungen, die nicht notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens, sondern der Freizeitgestaltung dienen, ist komplett verboten.

Für die Stadt Amberg bedeutet das, dass neben den Schulen und Schulturnhallen auch das Amberger Kurfürstenbad inklusive der Sauna, das Kino, sämtliche Tagungs- und Veranstaltungsräume und damit auch das komplette Amberger Congress Centrum, das Stadttheater, das Stadtmuseum und die beiden Bibliotheken, die Volkshochschule, die Tourist-Information, das Jugendzentrum Klärwerk sowie sämtliche Sport- und Spielplätze geschlossen bleiben respektive nicht mehr genutzt werden dürfen. Ebenso bis 19. April geschlossen sind Fitnessstudios und Wellnesszentren, Tanzschulen, Vergnügungsstätten, Fort- und Weiterbildungsstätten sowie Clubs, Bars, Diskotheken, Spielhallen und Vereinsräume.

Im Gastronomiebereich dürfen ab Mittwoch, 18. März, bis einschließlich 30. März nur noch Speiselokale sowie Betriebskantinen von 6 Uhr bis 15 Uhr öffnen. Dabei muss jedoch sichergestellt sein, dass der Abstand zwischen den Gästen mindestens 1,50 Meter beträgt und sich in den Räumen nicht mehr als 30 Personen aufhalten. Von dieser Regelung ausgenommen sind lediglich Hotels, wenn Übernachtungsgäste bewirtet werden, sowie die Abgabe von Speisen zum Mitnehmen und die Auslieferung.

Auch die Ladengeschäfte des Einzelhandels müssen von 18. bis 30. März geschlossen bleiben. Ausgenommen sind der Lebensmittelhandel sowie weitere Betriebe, die zusammen mit weiteren Informationen unter anderem auch auf der Homepage der Stadt Amberg unter www.amberg.de/corona nachgelesen werden können. Der Wochen- und der Bauernmarkt, die beide der Versorgung mit Lebensmitteln dienen, finden nach wie vor statt.

Außerdem macht die Stadt Amberg darauf aufmerksam, dass in den städtischen Verwaltungsgebäuden der allgemeine Parteiverkehr vorübergehend eingestellt ist, die regulären Öffnungszeiten daher aktuell keine Gültigkeit haben. Nur für Behördengänge, die unumgänglich sind, ist es möglich, zuvor telefonisch oder auf elektronischem Weg einen Besuchstermin zu vereinbaren. Für medizinische Rückfragen rund um das Thema Corona-Pandemie steht weiterhin das Gesundheitsamt unter der Telefonnummer 09621/39 669 oder per Mail an gesundheitsamt@amberg-sulzbach.de zur Verfügung.

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