Für Sport- und Schützenvereine
Vereinspauschale bis 1. März beantragen

26.02.2020 | Stand 01.08.2023, 10:59 Uhr
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Die Sport- und Schützenvereine im Landkreis Neustadt an der Waldnaab können im Jahr 2020 wieder Antrag auf Vereinspauschale stellen. Die Antragsfrist (Ausschlussfrist) ist der 1. März 2020 und ist strikt einzuhalten. Später eingehende Anträge können nicht mehr angenommen werden.

Landkreis Neustadt an der Waldnaab. Der notwendige Antrag mit Anlagen steht im Internet unter www.neustadt.de, Startseite – Beratung & Bürgerservice – Formulare – V – Vereinspauschale 2020, zur Verfügung. Außerdem ist er beim Landratsamt Neustadt an der Waldnaab bei Frau Sonja Prößl, SG 21/22, im ersten Stock im Zimmer A108, erhältlich und

kann unter der Telefonnummer 09602/ 79-2130 oder per Mail an sproessl@neustadt.de angefordert werden.

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