Bis 23. Februar
Wahlberechtigte erhalten Benachrichtigungsbrief

21.02.2020 | Stand 01.08.2023, 10:17 Uhr
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Wahlberechtigt für die Wahl des Oberbürgermeisters und des Stadtrates ist grundsätzlich nur derjenige, der im Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Weiden. Die Stadt Weiden in der Oberpfalz hat alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die am 9. Februar 2020 (Stichtag) als volljährige EU-Bürger seit mindestens zwei Monaten mit Hauptwohnung in Weiden in der Oberpfalz gemeldet waren, in das Wählerverzeichnis aufgenommen.

Alle Wahlberechtigten erhalten bis spätestens 23. Februar 2020 einen Wahlbenachrichtigungsbrief, auf der auch vermerkt ist, in welchem der insgesamt 33 Stimmbezirke jeweils abgestimmt werden kann. Soweit ein Abstimmungsraum barrierefrei erreichbar ist, kann dies an einem Rollstuhlfahrersymbol auf der Karte erkannt werden.

Das Wählerverzeichnis wird bei der Stadt Weiden insgesamt fünf Tage, und zwar in der Zeit vom 24. bis 28. Februar 2020 zur Einsichtnahme bereitgehalten. Wer bis zum 23. Februar noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und der Auffassung ist, dennoch in Weiden wahlberechtigt zu sein, sollte sich unverzüglich mit dem Wahlamt im Neuen Rathaus, Zimmer Nr. 0.08 in Verbindung setzen, damit eine Nachprüfung erfolgen kann.

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