Wirtschaft
IHK-Ausschuss International diskutierte Hürden bei der Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland

25.09.2019 | Stand 31.07.2023, 9:17 Uhr
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Die Unternehmen in der Oberpfalz und dem Landkreis Kelheim sind international aufgestellt. Zahlreiche Niederlassungen heimischer Firmen befinden sich im Ausland, Aufträge kommen aus der ganzen Welt. Müssen Unternehmer und ihre Mitarbeiter ins Ausland reisen, um diese abzuarbeiten, nennt man das Entsendung. Dafür gelten bestimmte Bedingungen – egal, ob der Arbeitseinsatz Wochen oder nur einen Tag dauert.

NABBURG Der Ausschuss International der IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim diskutierte mit Alexander Lau, stellvertretender Bereichsleiter International bei der IHK für München und Oberbayern, Fallstricke und künftige Herausforderungen beim Thema Entsendung. „Eine europaweit einheitliche Aufstellung würde vieles vereinfachen und die globale Leistungsfähigkeit der Unternehmen stärken“, betonte Gastgeber und Ausschuss-Vorsitzender Thomas Hanauer von der emz-Hanauer GmbH & Co. KGaA in Nabburg.

Ping-Pong zwischen den Ländern

Bei Dienstreisen ins Ausland gibt es zwei wesentliche Punkte zu beachten: Die Bestätigung über die Sozialversicherungspflicht, die sogenannte A1-Bescheinigung und die besonderen Bestimmungen des jeweiligen Ziellandes. Sobald Unternehmer oder ihre Mitarbeiter eine Landesgrenze überschreiten, müssen sie eine A1-Bescheinigung vorweisen können. Ansonsten kann es teuer werden. Einige Staaten in Europa haben ihre Meldepflichten für Dienstreisen und ‎Auslandsentsendungen verschärft. „Die Bußgelder können in die Zehntausende gehen“, weiß Experte Lau. Es sei daher wichtig, sich vorher gut über die Bestimmungen im jeweiligen Land zu informieren. Denn diese sind nicht überall gleich. „Von EU-weit einheitlichen Bestimmungen ist man weit entfernt. Manchmal kommt die Beantragung der nötigen Bescheinigungen einem Ping-Pong-Spiel gleich, wenn Mitarbeiter zwischen unterschiedlich langen Arbeitseinsätzen in verschiedenen Ländern pendeln.“ Die Ausschuss-Mitglieder wünschen sich einen effektiven Bürokratieabbau bei der Entsendung. Viele Meldepflichten seien vor allem bei kurzfristigen Auslandsreisen schwer umsetzbar. Die Beantragungen verschlängen zusätzliche Personalressourcen im Unternehmen und gingen zu Lasten flexibler Prozesse, so der Konsens. Eine Lösung könne eine Vereinheitlichung der Entsendebestimmungen auf europäischer Ebene beispielsweise über eine zentrale Online-Datenbank sein. Kurzfristig sei es bereits sinnvoll, das elektronische Mitführen der A1-Bescheinigung zu erlauben, zeigte sich IHK-Experte Lau sicher. Aktuell müssten Mitarbeiter alle Bescheinigungen ausgedruckt mit sich führen.

Gemeinsame Herausforderungen

Was die Exportwirtschaft vor Ort darüber hinaus beschäftigt, ergab der weitere Verlauf der Sitzung. Thomas Schreiner, CFO und Vorstandsmitglied bei der Zollner Elektronik AG in Zandt, stellte die aktuelle konjunkturelle Lage im Umfeld des EMS-Spezialisten mit weltweit 20 Standorten und etwa 11.000 Mitarbeitern vor. Als Auftragsfertigungsunternehmen im Mechatronik-Bereich bietet Zollner rund 800 Kunden weltweit individuelle Lösungen in Branchen wie Industrieelektronik, Automotive, Daten- und Messtechnik oder Medizintechnik. „Handelshemmnisse vor allem in den USA und China wirken sich in diesem Jahr stark auf einzelne Märkte aus. Besonders merkt man das im Automotive-Bereich bei Standard-Bauteilen“, so Schreiner. Jedoch sei Zollner in der Lage, Verluste durch eine breite Branchenaufstellung und den Fokus auf Zukunftstechnologien wie E-Mobilität, autonomes Fahren oder 5G auszugleichen. Ausschussvorsitzender Hanauer resümierte: „Wachsender Protektionismus weltweit und eine damit verbundene Investitions- und Kaufzurückhaltung sowie bürokratische Hürden sind aktuell die größten gemeinsamen Herausforderungen der Firmen im Auslandsgeschäft.“

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