Kommunalwahlen
Die Stadt Weiden weist auf Möglichkeit des Widerspruchs gegen die Datenübermittlung hin

04.09.2019 | Stand 31.07.2023, 7:04 Uhr
−Foto: n/a

Die Oberbürgermeister- und Stadtratswahl findet am 15. März 2020 auch in Weiden statt. In diesem Zusammenhang macht die Stadtverwaltung darauf aufmerksam, dass Parteien und andere Träger von Wahlvorschlägen für Wahlwerbezwecke in den sechs der Stimmabgabe vorangehenden Monaten Auskunft über Gruppen von Wahlberechtigten erhalten können, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist.

WEIDEN Die Auskunft umfasst den Familiennamen, die Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Daten dürfen nur für die Werbung anlässlich der Kommunalwahl verwendet werden und sind spätestens einen Monat nach der Wahl zu löschen oder zu vernichten.

Wer einer Datenübermittlung widersprechen möchte, kann schriftlich an die Stadt Weiden, Meldebehörde, Dr.-Pfleger-Straße 15, 92637 Weiden, oder per Telefax unter der Nummer 0961/ 81-3319 eine entsprechende Mitteilung einsenden. Ein entsprechender Antrag ist auch auf der städtischen Homepage unter www.weiden.de verfügbar. Per Mail oder telefonisch eingehende Widersprüche sind unwirksam. Ein Widerspruch gegen die Datenübermittlung ist von keinen Voraussetzungen abhängig und braucht nicht begründet zu werden. Bereits früher eingelegte Widersprüche gelten grundsätzlich unbefristet weiter und müssen außer im Falle eines Wegzuges und darauffolgendem Wiederzuzug nicht erneuert werden.

Schwandorf