Datenschutz
Karl Holmeier freut sich über „Schutz vor Abmahnung und weniger Bürokratie für Unternehmen und Vereine“

28.06.2019 | Stand 29.07.2023, 6:28 Uhr
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In dieser Woche verabschiedete der Deutsche Bundestag das Zweite Datenschutzanpassungsgesetz. Der Bundestagsabgeordnete Karl Holmeier nimmt hierzu am Freitag, 28. Juni, Stellung.

LANDKREIS SCHWANDORF „Mit dem Gesetz schützen und unterstützen wir besonders kleine Unternehmen und Vereine. Dem Abmahnmissbrauch schieben wir einen Riegel vor. Gleichzeitig leisten wir einen Beitrag zum Bürokratieabbau. Für 90 Prozent unserer Unternehmen und Handwerkbetriebe soll die Verpflichtung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten entfallen.“

Die Pflicht zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten wurde gelockert. Künftig gilt diese für Unternehmen und Vereine mit mindestens 20 statt zehn Beschäftigten. Außerdem können Arbeitgeber nun auch elektronisch, per E-Mail, Einwilligungen von ihren Mitarbeitern einholen. Das bisherige Schriftformerfordernis entfällt. Die gespeicherte E-Mail gilt als ausreichender Nachweis.

Die Regelungen des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb werden angepasst. Kostenpflichtige Abmahnungen gegen Mitbewerber sind künftig nicht mehr möglich, wenn im elektronischen Geschäftsverkehr oder in Telemedien Verstöße gegen die gesetzlichen Informations- und Kennzeichnungspflicht begangen werden. Kleine und kleinste Unternehmen können künftig nicht mehr für Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz kostenpflichtig abgemahnt werden. Außerdem werden Vertragsstrafen bei erstmaliger Abmahnung ausgeschlossen.

Schwandorf