11,5 Spender pro Million Einwohner
Marianne Schieder – Widerspruchslösung „ein wichtiger Baustein für mehr Spenderorgane“

25.06.2019 | Stand 29.07.2023, 5:01 Uhr
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Anlässlich der Beratungen im Deutschen Bundestag von zwei Gesetzentwürfen zur Organspende ruft die SPD-Abgeordnete Marianne Schieder dazu auf, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen, und macht sich für die Widerspruchslösung stark.

WERNBERG-KÖBLITZ/BERLIN „Schon vor Langem habe ich selbst einen Organspendeausweis ausgefüllt“, erklärt die überzeugte Organspenderin Marianne Schieder, MdB. „Es geht um ein lebenswichtiges Thema, mit dem man sich auseinandersetzen sollte“, appelliert sie an die Bürgerinnen und Bürger. „Vielen schwerkranken Menschen könnte mit einer Organspende geholfen werden“, weiß die SPD-Politikerin. Seit vielen Jahren hält sie als Volljuristin regelmäßig Vorträge zur rechtlichen Vorsorge für den medizinischen Ernstfall. Dabei geht es um Patientenverfügungen, Vollmachten ebenso wie Organspendeausweise. Aus ihrer Erfahrung weiß sie, dass viele Bürgerinnen und Bürger zur Organspende bereit sind.

Trotz eines Anstiegs in den vergangenen beiden Jahren, ist die Zahl der Menschen, die einen Spendeausweis bei sich tragen, noch immer gering. „Wir liegen mit 11,5 Organspendern pro einer Million Einwohner europaweit noch immer bei den Schlusslichtern“, bedauert die SPD-Abgeordnete. In Deutschland warten aktuell 10 000 Patientinnen und Patienten auf ein passendes Organ.

„Wir sind in der Pflicht dafür zu sorgen, dass diese Zahl der Organspenderinnen und -spender deutlich ansteigt und wir damit Leben retten“, sagt Marianne Schieder. Das zum 1. April in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende (GZSO), in dem unter anderem eine bessere Vergütung der Organspende für Krankenhäuser festgelegt wurde, sei ein erster wichtiger Schritt in diese Richtung, dem aber in jedem Fall mindestens ein weiterer folgen muss.

„Wenn nach seriösen Untersuchungen circa zwei Drittel der Deutschen bereit sind, Organe zu spenden, es aber nicht zu einer Spende kommen kann, weil kein Spendeausweis ausgefüllt wird oder aufzufinden ist, muss der Gesetzgeber andere Wege suchen“, befindet die Abgeordnete. „Die Widerspruchslösung ist ein wichtiger und effizienter Baustein, um die Zahl an Spenderorganen zu erhöhen.“

Jeder Mensch wäre damit potenziell Organspender, es sei denn, er oder sie hat zu Lebzeiten einer Organspende widersprochen und dies auch dokumentiert. Marianne Schieder verweist darauf, dass die Regelung, über die der Bundestag kontrovers diskutiert, bereits in einer Mehrzahl der EU-Staaten erfolgreich praktiziert wird. „Die Widerspruchslösung ist kein Zwang zur Organspende“, macht sie deutlich. „Es ist aber eine Aufforderung, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen, seine Entscheidung zu treffen und diese zu dokumentieren.“ Und das sei, angesichts von drei Menschen, die täglich sterben, weil sie vergeblich auf eine Organspende warten, nicht zu viel verlangt.

Schwandorf