Eintragung in das Wählerverzeichnis
Die Stadt Weiden informiert zum Volksbegehren „Artenvielfalt & Naturschönheit in Bayern“

09.01.2019 | Stand 01.08.2023, 14:07 Uhr
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Stimmberechtigt für das Volksbegehren „Artenvielfalt & Naturschönheit in Bayern“ mit der Kurzbezeichnung „Rettet die Bienen!“ im Zeitraum vom 31. Januar bis 13. Februar 2019 ist grundsätzlich nur derjenige, der im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder über einen Eintragungsschein verfügt und stimmberechtigt ist.

WEIDEN Die Stadt Weiden hat am 20. Dezember 2018 (Stichtag) alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die bis zum 13. Februar 2019 (Ende der Eintragungsfrist) seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnung in Weiden gemeldet und als deutsche Staatsangehörige volljährig sind oder bis zum 13. Februar 2019 (Ende der Eintragungsfrist) das 18. Lebensjahr vollenden werden, in das Wählerverzeichnis aufgenommen, sofern kein Wahlrechtsausschluss existiert. Ausländische Staatsangehörige (auch EU-Bürger) sind für Volksbegehren nicht stimmberechtigt.

Das Wählerverzeichnis wird bei der Stadt Weiden insgesamt drei Tage, nämlich am 11. Januar 2019 sowie am 14. Januar und 15. Januar 2019, während der üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereitgehalten (Neues Rathaus, Zimmer 0.08, Erdgeschoss). Während der Einsichtsfrist hat jeder Stimmberechtigte das Recht auf Überprüfung der zu seiner Person im Wählerverzeichnis gespeicherten Daten. Die Überprüfung der Daten von anderen Personen ist nur möglich, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit ergeben kann.

Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann im Zeitraum vom 11. Januar bis 15. Januar 2019 Einspruch bei der Stadt Weiden einlegen.

Schwandorf