Strukturschwache Regionen
23 Städte und Gemeinden in der Oberpfalz erhalten Stabilisierungshilfen

10.10.2018 | Stand 02.08.2023, 20:26 Uhr
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„26 Kommunen in der Oberpfalz erhalten über 36 Millionen Euro zusätzlich an staatlichen Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen“, teilte Finanz- und Heimatminister Albert Füracker am Dienstag, 9. Oktober, im Anschluss an die Sitzung des Verteilerausschusses mit den kommunalen Spitzenverbänden sowie Vertretern des Innen- und Finanzministeriums mit.

BAYERN „Ein gutes Signal für die Oberpfälzer Kommunen – die strukturschwachen Kommunen in der Oberpfalz profitieren insbesondere von den Stabilisierungshilfen“, hob Füracker hervor.

Bayernweit erhalten 146 Kommunen über 144 Millionen Euro Bedarfszuweisungen. 23 Städte und Gemeinden in der Oberpfalz werden 2018 mit über 33 Millionen Euro an Sonderhilfen unterstützt. Drei Landkreise in der Oberpfalz erhalten insgesamt 3,4 Millionen Euro: Der Landkreis Neustadt an der Waldnaab bekommt 300.000 Euro, der Landkreis Schwandorf 100.000 Euro und der Landkreis Tirschenreuth drei Millionen Euro. Die Auszahlung der Finanzmittel an die Kommunen erfolgt in den nächsten Wochen.

Die Bedarfszuweisungen sind Teil des Kommunalen Finanzausgleichs im Freistaat, der 2018 erneut ein Rekordvolumen von über 9,5 Milliarden Euro erreicht hat. Auch in diesem Jahr geht jeder vierte Euro aus dem Staatshaushalt an Gemeinden, Städte, Landkreise und Bezirke.

Von den Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen profitieren sowohl Landkreise, als auch Städte und Gemeinden. Gerade die von der demographischen Entwicklung besonders betroffenen Regierungsbezirke Oberfranken und Oberpfalz erhalten die größten Anteile. Die 2012 eingeführten Stabilisierungshilfen sollen besonders strukturschwache Kommunen als „Hilfe zur Selbsthilfe“ bei der Konsolidierung ihrer Haushalte unterstützen und Handlungsspielräume eröffnen. Voraussetzung für die Bewilligung von Stabilisierungshilfen sind unter anderem Strukturschwäche bzw. eine besonders stark rückläufige Bevölkerungsentwicklung, sowie eine unverschuldete finanzielle Notlage. Ziel ist, einen nachhaltigen Konsolidierungswillen strukturschwacher Kommunen zu unterstützen. Einen Teil der Stabilisierungshilfe können die Kommunen auch für Investitionen in die kommunale Grundausstattung verwenden und so im Rahmen ihrer Haushaltskonsolidierung unumgängliche dringliche investive Ausgaben bestreiten.

Schwandorf