Landtagswahl
Die Stadt Weiden appelliert – „Wahlbriefe rechtzeitig zurücksenden“

09.10.2018 | Stand 02.08.2023, 19:57 Uhr
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Bis zur Landtags- und Bezirkswahl am 14. Oktober 2018 sind es nur noch wenige Tage. Briefwähler müssen ihre roten Wahlbriefe rechtzeitig an das Wahlamt zurücksenden.

WEIDEN Bei der Stimmenauszählung können nur Wahlbriefe berücksichtigt werden, die der Stadtverwaltung spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr vorliegen. Wahlbriefe, die nach Ablauf dieser Frist eingehen, bleiben bei der Stimmenauswertung außen vor.

Wahlbriefe können problemlos der Stadt Weiden über den Postweg zugehen. Die Versendung innerhalb Deutschlands erfolgt durch die Deutsche Post entgeltfrei. Allerdings ist gerade vor dem Wahltermin wegen der bayernweit stattfindenden Wahl und der konstant hohen Anzahl an Briefwählern mit einer längeren Beförderungszeit zu rechnen. Wer seinen Wahlbrief verspätet abschickt, trägt das Risiko, dass der Wahlbrief gegebenenfalls nicht mehr rechtzeitig beim Wahlamt eingeht. Im Übrigen können Wahlbriefe auch an der Bürgerinfo im Neuen Rathaus oder in die Briefkästen am Zentral- und Hintereingang des Neuen Rathauses eingeworfen werden. Die Briefkästen werden über das Wahlwochenende mehrmals täglich geleert.

Eine Abgabe des Wahlbriefes in den Urnenwahllokalen am Wahltag ist dagegen nicht möglich. Die dortigen Wahlvorstände dürfen aus rechtlichen Gründen keine Briefwahlunterlagen annehmen.

Schwandorf