Hinweis des Abgeordneten Holmeier
Bundesministerium ruft Förderrunde 2018/19 für „Nationale Projekte des Städtebaus“ aus

30.09.2018 | Stand 02.08.2023, 18:59 Uhr
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Auch in den Jahren 2018/2019 fördert das Bundesbauministerium Premiumprojekte des Städtebaus. Mit dem Bundesprogramm zur Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus sollen erneut investive sowie konzeptionelle Projekte mit besonderer nationaler bzw. internationaler Wahrnehmbarkeit, mit sehr hoher fachlicher Qualität, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder mit hohem Innovationspotenzial gefördert werden.

LANDKREIS SCHWANDORF Im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2019 sind rund 140 Millionen Euro für die Förderung von national bedeutenden Projekten eingestellt. Von 2014 bis 2017 wurden über das Programm „Nationale Projekte des Städtebaus“ bisher 102 Vorhaben mit einem Gesamtvolumen an Bundesmitteln von rund 302 Millionen Euro in das Programm aufgenommen. Förderfähig sind nationale Projekte des Städtebaus mit einer überdurchschnittlich hohen Außenwirkung und deutlichen Impulsen für die Stadt oder Gemeinde, die Region sowie die Stadtentwicklungspolitik allgemein, die sich durch einen besonderen Qualitätsanspruch auszeichnen. Die einzureichenden Projekte sollten die großen Herausforderungen deutlich machen, vor denen Städte und Gemeinden in Deutschland derzeit stehen (z.B. Bestandserhalt, Konversionen, nachhaltige Quartiersentwicklung). Die Projekte können Bestandteil einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme sein. In jedem Fall ist der städtebauliche Bezug des Projektes darzulegen. Er kann darin bestehen, dass das vorgeschlagene Projekt Gegenstand einer städtebaulichen Gesamtstrategie ist, bzw. es sich aus einem Integrierten Stadtentwicklungskonzept oder aus vergleichbaren Planungen erschließt.

Das Auswahlverfahren gliedert sich in zwei Phasen: In der ersten Phase wird nach Einreichung der Projektvorschläge eine unabhängige Expertenjury die Auswahl der Projekte treffen, bevor in der zweiten Phase die Beantragung der Bundesförderung erfolgen kann.

Die Kommunen sind aufgerufen , is zum 30. November 2018 geeignete Projekte beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einzureichen. Weitere Informationen dazu finden sich im Internet unter www.nationalestaedtebauprojekte.de.

Schwandorf