SCHWANDORF Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält oder keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, kann bis Freitag, 28. September , 12 Uhr, beim Wahlamt im Rathaus Einspruch einlegen.
Die Wahlbenachrichtigungsbriefe enthalten auch einen Vordruck zur Beantragung eines Wahlscheines mit den Briefwahlunterlagen. Wahlschein und Briefwahlunterlagen können bis spätestens Freitag, 12. Oktober, 15 Uhr, im Wahlamt Schwandorf, Zimmer E 23 schriftlich oder mündlich (nicht telefonisch) unter Vorlage des Wahlbenachrichtigungsbriefes beantragt werden. Gegen Vorlage einer unterschriebenen Vollmacht können Wahlschein und Briefwahlunterlagen auch von einem Dritten entgegengenommen werden. Das Briefwahlbüro im Zimmer E 23 ist zu folgenden Zeiten besetzt: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr, Montag bis Mittwoch von 13 bis 16 Uhr, Donnerstag von 13 bis 17 Uhr, Freitag, 12. Oktober, von 8 bis 15 Uhr.
Wahlschein und Briefwahlunterlagen können ab sofort bis spätestens Dienstag, 9. Oktober, per Internet auf digitalem Wege auch über die städtische Homepage www.schwandorf.de unter „Im Blickpunkt“, „Landtags- und Bezirkswahl 2018“ angefordert werden.
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