Politik
Die Stadt Schwandorf informiert zur Landtags- und Bezirkswahl

25.09.2018 | Stand 02.08.2023, 21:18 Uhr
−Foto: n/a

Die Stadt Schwandorf hat an die Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, eine Wahlbenachrichtigung für die Landtags- und Bezirkswahl verschickt. Das Wählerverzeichnis für die Wahlbezirke der Stadt Schwandorf liegt noch bis Freitag, 28. September, während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus, Wahlamt Schwandorf, Spitalgarten 1, Zimmer-Nr. 110, I. Stock in digitaler Form zur Einsichtnahme aus.

SCHWANDORF Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält oder keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, kann bis Freitag, 28. September , 12 Uhr, beim Wahlamt im Rathaus Einspruch einlegen.

Die Wahlbenachrichtigungsbriefe enthalten auch einen Vordruck zur Beantragung eines Wahlscheines mit den Briefwahlunterlagen. Wahlschein und Briefwahlunterlagen können bis spätestens Freitag, 12. Oktober, 15 Uhr, im Wahlamt Schwandorf, Zimmer E 23 schriftlich oder mündlich (nicht telefonisch) unter Vorlage des Wahlbenachrichtigungsbriefes beantragt werden. Gegen Vorlage einer unterschriebenen Vollmacht können Wahlschein und Briefwahlunterlagen auch von einem Dritten entgegengenommen werden. Das Briefwahlbüro im Zimmer E 23 ist zu folgenden Zeiten besetzt: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr, Montag bis Mittwoch von 13 bis 16 Uhr, Donnerstag von 13 bis 17 Uhr, Freitag, 12. Oktober, von 8 bis 15 Uhr.

Wahlschein und Briefwahlunterlagen können ab sofort bis spätestens Dienstag, 9. Oktober, per Internet auf digitalem Wege auch über die städtische Homepage www.schwandorf.de unter „Im Blickpunkt“, „Landtags- und Bezirkswahl 2018“ angefordert werden.

Schwandorf