Wie konnte das passieren?
BWG fordert Erklärung für den Einsturz eines Gewölbes im Gefängnisturm

06.07.2018 | Stand 04.08.2023, 11:44 Uhr
−Foto: n/a

Nach dem Einsturz eines Gewölbes im historischen Gefängnisturm hat Burglengenfelds Bürgermeister die Sperrung des Stadtgrabens veranlast. „Eine Erklärung zu dem bedauerlichen Vorfall in der jüngsten Sitzung des Stadtrats hat er nicht für notwendig erachtet“, bedauert die BWG-Fraktion.

BURGLENGENFELD Der BWG stößt das sauer auf: In einer Sondersitzung der Fraktion hat sich die BWG mit dem Thema beschäftigt. Die fünf BWG-Stadträte – Albin Schreiner, Theo Lorenz, Heinz Karg, Evi Vohburger und Max Graf – fordern, dass das Thema auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung gesetzt und eine überzeugende Begründung zu den Ursachen des Einsturzes nachgeliefert wird.

Warum wurden vom Denkmalschutz notarielle Rechte nicht wahrgenommen?

Die Stadträte der BWG beschäftigt vor allem die Frage, „wie es soweit kommen konnte“, so BWG-Fraktionschef Albin Schreiner. Warum hat man den offensichtlich schlechten Bauzustand des Gefängnisturmes nicht früher erkannt und Gegenmaßnahmen ergriffen?

Der Einsturz ist für die BWG vor allem auch deshalb nicht nachvollziehbar, weil es einen notariellen Vertrag gibt, nach dessen Inhalt der Eigentümer verpflichtet ist, alle notwendigen und erforderlichen Instandsetzungsarbeiten durchzuführen, um das historische Gebäude zu erhalten. Die Rechte des Denkmalschutzes wurden beim Verkauf des Objektes zugunsten des Freistaates Bayern, sprich der Denkmalschutzbehörde, sogar im Grundbuch dinglich abgesichert.

Es hat den Anschein, als hätte die Denkmalschutzbehörde diese Rechte zu keiner Zeit wahrgenommen. Der Denkmalschutz muss sich fragen, ob er alles in seiner Macht stehende getan hat, um den historischen Gefängnisturm in seinem Bestand zu erhalten? Zweifel sind angebracht und müssen ausgeräumt werden. Wenn dies nicht geschieht, muss sich der Denkmalschutz den Vorwurf der Nachlässigkeit gefallen lassen.

Erschwerend kommt hinzu, dass die Denkmalschutzbehörde von der Stadt vor Jahren bereits anlässlich von Grundstücksverhandlungen auf diese Rechte hingewiesen wurde. Selbst ein Rücknahmerecht stand der Denkmalschutzbehörde aufgrund des notariellen Vertrages zu, wenn die Instandsetzungsarbeiten vom Eigentümer nicht durchgeführt werden.

Vor diesem Hintergrund ist die jetzige Haltung des Oberkonservators vom Landesamt für Denkmalpflege unverständlich und nicht nachvollziehbar. Anstatt sich um den Erhalt des vorgelagerten, maroden Wohngebäudes zu kümmern, wäre es besser gewesen, den baulichen Zustand des Gefängnisturmes unter die Lupe zu nehmen, findet die BWG.

BWG fordert erneute Diskussion des Sanierungskonzeptes

Die BWG-Stadträte sind nach wie vor der Ansicht, dass das dem Turm vorgelagerte Wohngebäude abgebrochen werden muss, um den Gefängnishof freizulegen und die alte Stadtmauer wieder sichtbar zu machen.

Es ist nach Meinung der BWG die Aufgabe der Stadt, die Spuren der Vergangenheit wieder sichtbar zu machen, statt ein marodes Wohngebäude zu sanieren, das die historische Substanz verdeckt und das niemand braucht. Die derzeit verfahrene Situation bietet Gelegenheit, das Gesamtkonzept erneut zu diskutieren und einen historischen Fehler – die nicht gerechtfertigte Verschwendung von Steuergeldern in siebenstelliger Höhe - in letzter Minute zu verhindern.

Appell an die Verantwortlichen

Die BWG appelliert an die Verantwortlichen beim Landratsamt, der Regierung der Oberpfalz und beim Landesamt für Denkmalpflege, alle Bemühungen auf den Erhalt des Gefängnisturmes zu richten und das ursprüngliche Konzept der Stadt, das von einem Abbruch des maroden Wohngebäudes ausgeht, zu genehmigen.

Die Verwaltung der Stadt fordert die BWG auf, sich nicht mit den Erklärungen der vorgesetzten Behörden klaglos abzufinden, sondern mit Engagement für die Interessen unserer Stadt einzutreten. Denn eines steht fest und das kann man nicht oft genug wiederholen: Ohne überzeugendes Nutzungskonzept ist die Sanierung der Fronfeste, sprich des Wohnhauses mit einem Gesamtaufwand von mindestens 1,5 Mio. Euro, „Verschwendung von Steuergeldern pur“, so Schreiner. Auch die zugesagten Fördergelder sind Steuermittel.

Abgesehen davon ist ein Eigenanteil der Stadt von rd. 600.000 Euro ebenfalls „nicht verantwortbar“. Dieses Geld in den weiteren Ausbau der Kita-Plätze in der Stadt zu investieren ist die wesentlich sinnvollere und bessere Lösung.

Schwandorf