Kulanzregelung
Die Mautbefreiung für landwirtschaftliche Fahrzeuge kommt!

29.06.2018 | Stand 04.08.2023, 9:03 Uhr
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Ab dem 1. Juli 2018 gilt die Mautpflicht auf allen Bundesfernstraßen für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen. Im Vorfeld der Einführung des neuen Bundesfernstraßenmautgesetzes gab es insbesondere bei den Landwirten große Unsicherheit, ob ihre landwirtschaftlichen Fahrzeuge zukünftig ebenfalls der Mautpflicht unterfallen.

LANDKREIS SCHWANDORF „Während der Beratungen zum neuen Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) habe ich mich für die Einführung eines Mautbefreiungstatbestandes für landwirtschaftliche Fahrzeuge im geschäftsmäßigen Güterverkehr eingesetzt. Vor der Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesfernstraßen zum 1. Juli 2018 kam nun bei den Landwirten die Frage auf, ob auch landwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h von der Mautpflicht befreit sind, wenn sie mautpflichtige Straßen zum Transport landwirtschaftlicher Güter für eigene Zwecke oder im Rahmen der Nachbarschaftshilfe nutzen. Andreas Scheuer, Bundesminister für Verkehr, hat mir gegenüber nun bestätigt, dass auch landwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h nicht der Mautpflicht unterfallen“, so der Bundesabgeordnete und zuständige Berichterstatter im Verkehrsausschuss Karl Holmeier.

In seiner Sitzung vom 22. Juni 2018 hat bereits der Verkehrs- und Wirtschaftsausschuss des Bundesrates eine Erweiterung des Befreiungstatbestandes gefordert. Dies ist nach mehreren Gerichtsentscheidungen notwendig geworden, da diese eine Mautpflicht für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Geschwindigkeit von mehr als 40 km/h vorsahen. Nach Ansicht des Bundesrats widerspricht dies jedoch der ursprünglichen Idee der Mautbefreiung von Fahrzeugen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, welche ausschließlich ihre land- und forstwirtschaftlichen Güter oder Erzeugnisse transportieren. Auf die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit darf es hierbei nicht ankommen. Bundesverkehrsminister Scheuer hat sich dieser Sicht und der Empfehlung des Bundesrates angeschlossen und die Freistellung der landwirtschaftlichen Fahrzeuge ab dem 1. Juli 2018 auf Kulanzbasis angeordnet. Eine gesetzliche Regelung hierzu soll im Deutschen Bundestag beraten werden und voraussichtlich zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.

„Ich freue mich, dass so zügig eine gemeinsame Lösung gefunden werden konnte, welche die Unsicherheit der Landwirte beseitigt. Die Kulanzregelung ist bis zur Umsetzung der gesetzlichen Regelung genau die richtige Herangehensweise. Es wäre unverhältnismäßig die Landwirte für ein halbes Jahr zu verpflichten, ihre Fahrzeuge, welche mit einer bauartbedingten Geschwindigkeit von mehr als 40 km/h ausgestattet sind und in ihren Betrieben ausschließlich für den Transport forst- und landwirtschaftlicher Güter genutzt werden, mit Fahrzeuggeräten zu Mauterfassung auszurüsten. Dies wäre unnötiger Bürokratieaufwand und verursacht nur überflüssige Kosten. Mit der Erweiterung der Mautbefreiung auf Kulanzbasis bis zur Einführung einer gesetzlichen Regelung ist allen Beteiligten geholfen“, erläutert Holmeier aus dem Wahlkreis Schwandorf abschließend.

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