Antragsfrist ist der 31. Dezember
Anträge für das Landespflegegeld erhältlich – Formular liegt in der Bürgerinfo und im Amt für soziale Angelegenheiten auf

11.05.2018 | Stand 28.07.2023, 19:52 Uhr
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Anträge für das Landespflegegeld sind mittlerweile auch bei der Stadt Amberg erhältlich. Das Formblatt liegt im Amt für soziale Angelegenheiten (Spitalgraben 3) und in der Bürgerinformation (Rathaus) aus. Zusätzlich steht der Vordruck im Internet auf der städtischen Homepage www.amberg.de/rathaus/formulare/ oder unter www.landespflegegeld.bayern.de zur Verfügung.

AMBERG Dort kann der Antrag heruntergeladen, ausgedruckt und handschriftlich ausgefüllt werden. Er lässt sich aber auch direkt am Computer ausfüllen. Antragsfrist ist der 31. Dezember 2018.

Mit dem Landespflegegeld in Höhe von 1.000 Euro pro Jahr soll die Selbstbestimmung Pflegebedürftiger gestärkt werden. Das Landespflegegeld ist eine Leistung, die zusätzlich für Pflegebedürftige in Bayern geleistet wird. Voraussetzungen für den Antrag sind: Es muss mindestens ein Pflegegrad 2 durch den Medizinischen Dienst diagnostiziert worden sein und der Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Antragstellung muss in Bayern liegen. Die Einkommensgrenze liegt bei 250.000 Euro pro Jahr. Das Landespflegegeld ist eine freiwillige Leistung des Freistaates und nicht zu verwechseln mit dem herkömmlichen Pflegegeld, bei dem es sich um eine Leistung der Pflegeversicherung handelt, die Menschen zusteht, die wegen körperlicher oder geistiger Einschränkungen Hilfe im Alltag brauchen.

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