Landtags- und Bezirkstagswahl
Bürger haben Widerspruchsmöglichkeit für die Datenübermittlung an Parteien

05.03.2018 | Stand 20.07.2023, 16:44 Uhr
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Die Landtags- und Bezirkswahl findet am 14. Oktober 2018 statt. In diesem Zusammenhang macht die Stadt Weiden darauf aufmerksam, dass Parteien und andere Träger von Wahlvorschlägen für Wahlwerbezwecke in den sechs der Stimmabgabe vorangehenden Monaten Auskunft über Gruppen von Wahlberechtigten erhalten können, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist.

WEIDEN Die Auskunft umfasst den Familiennamen, die Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Daten dürfen nur für die Werbung anlässlich der Landtags- und Bezirkswahl verwendet werden und sind spätestens einen Monat nach der Wahl zu löschen oder zu vernichten.

Wer einer Datenübermittlung widersprechen möchte, kann schriftlich oder per Telefax unter der Nummer 0961/ 81-3319 eine entsprechende Mitteilung an die Stadt Weiden, Meldebehörde, Dr.-Pfleger-Straße 15, 92637 Weiden, einsenden. Ein entsprechender Antrag ist auch im Rathaus-Serviceportal im Internet unter www.weiden.de, Bereich „Rathaus-Online“, „Widerspruchsrecht für Meldedaten – Übermittlungssperre“ verfügbar und kann dort ausgedruckt werden. Der Widerspruch muss dann nur noch unterschrieben und per Post oder Boten an die Stadt eingesandt werden. Per Mail oder telefonisch eingehende Widersprüche sind unwirksam.

Ein Widerspruch gegen die Datenübermittlung ist von keinen Voraussetzungen abhängig und braucht nicht begründet zu werden. Bereits früher eingelegte Widersprüche gelten grundsätzlich unbefristet weiter und müssen außer im Falle eines Wegzuges und darauf folgendem Wiederzuzug nicht erneuert werden.

Schwandorf