Strikte Ausschlussfrist
Vereinspauschale 2018 bis spätestens 1. März beantragen

12.01.2018 | Stand 25.07.2023, 0:35 Uhr
−Foto: n/a

Die Sportvereine im Landkreis Neustadt an der Waldnaab können im Jahr 2018 wieder öffentliche Zuschüsse erhalten. Der Antrag auf Gewährung einer Vereinspauschale muss bis spätestens 1. März beim Landratsamt gestellt werden. Da diese eine strikte Ausschlussfrist ist, können später eingehende Anträge nicht mehr angenommen werden.

LANDKREIS NEUSTADT AN DER WALDNAAB Genauere Informationen und das notwendige Formular zum Herunterladen finden Interessierte auf der Homepage des Landkreises Neustadt an der Waldnaab unter www.neustadt.de, Startseite-Formulare – V – Vereinspauschale. Außerdem kann man die Unterlagen beim Landratsamt, Stadtplatz 36, 1. Stock, Zimmer-Nummer A 108 abholen der unter der Telefonnummer 09602/ 79-2130 oder per Mail an sproessl@neustadt.de anfordern.

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