Neue Fristen
Achtung! Es gibt Änderungen beim Kindergeld!

19.12.2017 | Stand 03.08.2023, 15:41 Uhr
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Zum neuen Jahr ändert sich ein Bundesgesetz, von dem alle Eltern betroffen sind: Ab dem 1. Januar 2018 kann das Kindergeld nicht mehr wie bisher für vier Jahre rückwirkend beantragt werden, sondern nur noch für sechs Monate.

BRUCK/BAYERN Dazu Bayerns Familienministerin Emilia Müller: „Ich empfehle, den Kindergeldantrag möglichst rasch zu stellen. Wenn Sie sich zu viel Zeit lassen, gehen Ihnen eventuell Ansprüche verloren!“

Eltern müssen das Kindergeld schriftlich beantragen – es gibt aber auch Alternativen: „Wenn Sie schnell und unkompliziert den Antrag auf Kindergeld ausfüllen wollen, geht das am besten online. So verlieren Sie im neuen Jahr am wenigsten Zeit.“

Der Weg zur Online-Anmeldung findet sich hier: www.freistaat.bayern

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