Zum neuen Jahr ändert sich ein Bundesgesetz, von dem alle Eltern betroffen sind: Ab dem 1. Januar 2018 kann das Kindergeld nicht mehr wie bisher für vier Jahre rückwirkend beantragt werden, sondern nur noch für sechs Monate.
BRUCK/BAYERN Dazu Bayerns Familienministerin Emilia Müller: „Ich empfehle, den Kindergeldantrag möglichst rasch zu stellen. Wenn Sie sich zu viel Zeit lassen, gehen Ihnen eventuell Ansprüche verloren!“
Eltern müssen das Kindergeld schriftlich beantragen – es gibt aber auch Alternativen: „Wenn Sie schnell und unkompliziert den Antrag auf Kindergeld ausfüllen wollen, geht das am besten online. So verlieren Sie im neuen Jahr am wenigsten Zeit.“
Der Weg zur Online-Anmeldung findet sich hier: www.freistaat.bayern
Schwandorf