Große Aufregung
Neue Sondernutzungssatzung der Stadt Amberg verbietet Plakatreiter in der Hauptgeschäftslage

14.12.2017 | Stand 03.08.2023, 21:44 Uhr
−Foto: n/a

Mobile Werbeobjekte und Plakatreiter, häufig auch unter der Bezeichnung „Kundenstopper“ bekannt, sind mit dem denkmalgeschützten Ensemble einer Altstadt wie Amberg nur schwer vereinbar. Dieser Ansicht war auch der Stadtrat der Stadt Amberg und hat deshalb in seiner Sitzung vom 22. Mai dieses Jahres die Neufassung der sogenannten Sondernutzungssatzung beschlossen, in der unter anderem auch die Nutzung der Werbeaufsteller geregelt ist.

AMBERG Dies nicht, ohne vorher unter anderem auch bei den Geschäftsinhabern und Verbänden wie der IHK, dem Einzelhandelsverband, dem Hotel- und Gaststättenverband, der Park- und Werbegemeinschaft, dem Stadtmarketing Amberg, der IG Menschengerechte Stadt und dem Bündnis für Inklusion nachzufragen. Vor wenigen Tagen hat nun das städtische Baureferat die betroffenen Einzelhändler angeschrieben und darauf aufmerksam gemacht, dass es nach dieser Neuerung in der Hauptgeschäftslage eine Aufstellung dieser Plakatständer in der Hauptlage nicht mehr gestattet ist.

Für die Geschäfte in den Nebenlagen ist nur noch jeweils eine dieser mobilen Werbetafeln erlaubt. Warenauslagen dürfen unmittelbar vor der Gebäudefassade des eigenen Geschäfts aufgestellt werden, jedoch nur unter Einhaltung der vorgegebenen Regeln. Gegen diese Neuregelung, die zum 1. Januar 2018 in Kraft treten soll, macht nun eine Gruppe von Einzelhändlern mobil. Sie verlangt eine Aussetzung der neuen Bestimmungen und sieht sich angesichts des kurzen Zeitraums nicht in der Lage, die Vorgabe zum genannten Zeitpunkt umzusetzen.

Aus diesem Grund hat sich auch Oberbürgermeister Michael Cerny des Themas angenommen, dabei aber eine Rücknahme der Satzung und der darin enthaltenen Regelungen ausgeschlossen. Anders sieht es jedoch mit dem Zeitpunkt der Umsetzung aus: Hier ist der Amberger OB durchaus bereit, den Wünschen nachzugeben und den Gewerbetreibenden eine gewisse Übergangsfrist einzuräumen.

Cerny schreibt: „Es ist unser gemeinsames Anliegen, die Innenstadt attraktiv zu gestalten und damit die Händler zu stärken. Die Anpassung der Satzung und restriktive Vorgabe für Werbeständer und Warenauslagen im öffentlichen Raum wurde nach der Beteiligung der Verbände und Interessensgruppen einstimmig vom Stadtrat getroffen. Zielsetzung ist es, die Gehstreifen endlich für die Kunden zu sichern und die Wertigkeit der Innenstadt stärker herauszustellen. Nach Verabschiedung der Satzung wurde die Stadt Amberg in der Vergangenheit bereits mehrfach ‚angemahnt‘, hier für eine Umsetzung zu sorgen. Auch für uns ist klar, dass die Tage um Weihnachten den Händlern nur wenig Zeit bieten, die Umstellung vorzubereiten. Die Satzung gilt darum wie beschlossen ab 1. Januar 2018, wir werden aber den betroffenen Händlern eine Übergangszeit einräumen, in der sie ihre Werbemaßnahmen anpassen und mit der Stadt abstimmen können. Diese Abstimmung wird auch in der Stadtverwaltung Ressourcen binden und somit individuelle Verlängerungen in Abstimmung möglich machen. Die Erwartungshaltung aber ist klar: Dass diese Zeit von Seiten der betroffenen Händler dazu genutzt wird, die Anpassung im Sinne der Satzung aktiv anzugehen. Gerne werden wir über die Stadt und das Stadtmarketing Amberg Initiativen begleiten, in der sich die Einzelhändler – ausgelöst durch die Änderung der Satzung – zusammenschließen und über gemeinsame Wege der Werbung nachdenken. Sollten dabei neue und innovative Vorschläge entstehen, die hochwertig und altstadtgerecht sind und die Nutzung der Gehstreifen sicherstellen, sind wir gerne bereit, diese an den Stadtrat heranzutragen.“

Schwandorf