Hat Gesche etwas zu verheimlichen?
Burglengenfelder Wählergemeinschaft ist nicht gut auf Bürgermeister zu sprechen

08.12.2017 | Stand 31.07.2023, 16:05 Uhr
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Umgehende Beantwortung habe Bürgermeister Thomas Gesche BWG-Stadtrat Theo Lorenz in der Stadtratsitzung vom 8. November auf dessen Anfrage zugesagt, wie die Zahlungen an den Caterer für die Mittagsverpflegung der Grundschule in Höhe von über 100.000 Euro im städtischen Haushalt verbucht wurden.

BURGLENGENFELD Zum Hintergrund: Ab September 2014 hatte Gesche nach Aussagen der BWG ohne den erforderlichen Beschluss des Stadtrates monatlich mehrere tausend Euro zusätzlich an den Caterer bezahlt, insgesamt bis zur Genehmigung durch den Stadtrat im Frühjahr dieses Jahres über 100.000 Euro. Die BWG stellte fest, „dass diese Beträge nicht als über- und außerplanmäßige Ausgaben im Haushalt auftauchen“, und wollte wissen, wo diese Beträge im städtischen Haushalt verbucht wurden. Besondere Brisanz erhielten diese Zahlungen dadurch, dass es sich bei dem Caterer ebenfalls um ein Stadtratsmitglied handelt, so die BWG.

„Eine Antwort blieb Bürgermeister Gesche in der Sitzung schuldig und lieferte diese trotz öffentlicher Zusage in der Sitzung auch bis heute nicht nach.“ Nach schriftlichen Erinnerungen des BWG-Fraktionssprechers Albin Schreiner am 17. und 27. November und einer weiteren mündlichen Erinnerung in der Sitzung des Finanzausschusses am 30.11.2017 vertröstete das Stadtoberhaupt die BWG abermals um eine Woche – um dann am 04.12.2017 per Email mitzuteilen, daß eine schriftliche Antwort nicht erfolgen werde, sich die BWG aber mündlich an die Kämmerei wenden können. Die Anfrage war zu diesem Zeitpunkt bereits einen Monat alt und ist noch immer nicht beantwortet.

Die BWG fragt sich jetzt, warum? BWG-Fraktionssprecher Albin Schreiner: „Hat Gesche etwas zu verheimlichen? Warum sonst lässt er die BWG wochenlang in dieser delikaten Angelegenheit auf eine Antwort warten, um dann zu erklären, dass er keine schriftliche Antwort geben werde?“

Ähnlich verhalte es sich mit einer Anfrage der BWG vom 22. November, in welcher die BWG den Bürgermeister aufgefordert hatte, das Bodengrundgutachten, auf dem die Pläne zur Erneuerung der Irlbrücke basieren, herauszugeben und zugänglich zu machen. Die Kosten für die Erneuerung der Brücke drohen aus dem Ruder zu laufen, da das von der BWG geforderte Gutachten zum Untergrund der Brücke im Flußbett der Naab angeblich zu dem Schluß kommt, die vorhandenen Betonpfeiler seien nicht wieder zu verwenden. Eine Überprüfung dieser Behauptung ist den Stadträten bisher nicht möglich. Auch bezüglich dieses Gutachtens, so BWG-Fraktionssprecher, habe Gesche in der Sitzung des Finanzausschusses vom 30.11.2017 zunächst öffentlich und vor der ebenfalls anwesenden Presse zugesagt, Schreiner das Gutachten rechtzeitig „bis Montag“ zur Fraktionssitzung der BWG zur Verfügung zu stellen – um dann am Montag um 20.01 Uhr per Mail mitzuteilen: „Bezüglich Ihrer Anfrage zum geotechnischen Bericht zur Irl-Brücke darf ich Ihnen mitteilen, dass jeder Stadtrat während der üblichen Öffnungszeiten die Gelegenheit bekommt, diesen Schriftsatz ab sofort im Bauamt einzusehen. Dieses Vorgehen verschafft jedem Stadtrat vollen Zugang zu dem besagten Schriftsatz und verhindert durch mögliche fachkundige Erklärung bewusste oder unbewusste Fehlinterpretationen“. Die Fraktionssitzung der BWG war zu diesem Zeitpunkt bereits beendet. Schreiner ist verärgert: „In beiden Fällen versucht der Bürgermeister zu verhindern, daß Stadträte an schriftliche Unterlagen kommen“, so Schreiner. Dieser sieht darin nicht nur „einen weiteren Fall der Mißachtung des Stadtrats durch den Bürgermeister“ und einen Verstoß gegen die Informationsfreiheitssatzung der Stadt. Schreiner: „Starnberg läßt grüßen!“ Er spielte damit auf den Fall der Starnberger Bürgermeisterin Eva John an, die sich mit ganz ähnlichen Vorwürfen aus den Reihen ihres Stadtrats konfrontiert sieht.

Sollte Gesche bei seiner Haltung bleiben, so Schreiner, werde sich die BWG erneut an die Rechtsaufsicht wenden müssen, so der BWG-Fraktionssprecher. Bereits mehrfach hat diese Gesche fehlerhaftes Verhalten bei der Amtsführung bescheinigt, zuletzt musste sogar eine Abstimmung im Stadtrat wiederholt werden, da Gesche unzulässigerweise „en bloc“ abstimmen hatte lassen.

Schwandorf