Kleiner Überblick
Das ändert sich im Jahr 2021!

08.01.2021 | Stand 24.07.2023, 22:45 Uhr
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Mit dem Jahreswechsel sind wieder einige Neuerungen in Kraft getreten!

Deutschland. Das monatliche Kindergeld steigt um 15 Euro, es gibt 219 Euro Kindergeld für die ersten beiden Kinder, 225 Euro Kindergeld für das dritte Kind, 250 Euro Kindergeld für das vierte Kind. Der Kinderfreibetrag steigt auf insgesamt 8.388 Euro. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beträgt 4.008 Euro.

Der gesetzliche Mindestlohn steigt von 9,35 Euro brutto pro Stunde auf 9,50 Euro pro Stunde. Bis 2022 soll der Mindestlohn auf 10,45 Euro steigen. Die Mindestausbildungsvergütung pro Monat steigt ab Januar 2021 auf 550 Euro.

Der Soli fällt für viele Steuerzahler weg. Die Freigrenze, bis zu der kein Solidaritätszuschlag anfällt, soll auf 16.956 Euro (Einzel-) beziehungsweise auf 33.912 Euro (Zusammenveranlagung) angehoben werden. Familien mit zwei Kindern bis zu einem Bruttojahreslohn von 151.990 Euro und Alleinstehende bis zu einem Bruttojahreslohn von 73.874 Euro müssen keinen Solidaritätszuschlag (Soli) mehr zahlen.

Die Grundrente für Geringverdiener kommt. Ab 1. Januar 2021 tritt die Grundrente für Geringverdiener in Kraft. Laut eines Gesetzentwurfes sollen bald alle Rentner den vollen Zuschlag auf ihre selbst erarbeiteten Ansprüche bekommen, wenn sie aufgrund von Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflege 35 Jahre an Versicherungszeiten nachweisen können. Einen verminderten Zuschlag sollen alle bekommen, die mindestens 33 Jahre vorweisen können. Dabei spielt es wohl keine Rolle, ob in Voll- oder Teilzeit gearbeitet wurde. Minijobber bleiben von der Grundrente wohl ausgeschlossen.

Der bisherige Pauschbetrag für die Pflege von Personen mit Pflegegrad 4 oder 5 wird von 924 Euro auf 1.800 Euro erhöht. Für steuerpflichtige Pflegepersonen, die Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 und 3 pflegen, werden erstmals Pflege-Pauschbeträge eingeführt: Der Pauschbetrag wird 600 Euro bei Pflegegrad 2 und 1.100 Euro bei Pflegegrad 3 betragen.

Ab Januar gilt wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf die meisten Güter und sieben Prozent auf Waren des täglichen Bedarfs.

Die Hartz-IV-Regelsätze steigen leicht. Ein alleinstehender Erwachsener bekommt künftig 446 Euro im Monat – 14 Euro mehr als bisher. Der Satz für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren steigt um 45 Euro auf 373 Euro, der für Kinder bis fünf Jahre um 33 auf dann 283 Euro. Für Kinder zwischen sechs und 13 Jahren ist mit monatlich 309 Euro ein Plus von einem Euro vorgesehen.

Wer eine Immobilie kauft, muss künftig nur noch maximal die Hälfte der Maklerkosten übernehmen. Bisher übernimmt meist der Käufer komplett die Maklerprovision von bis zu sieben Prozent des Kaufpreises. Ab dem 23. Dezember muss der Käufer seinen Anteil erst dann überweisen, wenn der Verkäufer seine Zahlung nachgewiesen hat.

Die Frist für das Baukindergeld wird um drei Monate bis zum 31. März 2021 verlängert. Wer zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 einen Kaufvertrag unterzeichnet, eine Baugenehmigung erhalten hat oder der frühestmögliche Baubeginn seines nicht genehmigungspflichtigen Vorhabens in diesen Zeitraum fällt, kann einen Antrag stellen.

Die Pendlerpauschale wird ab dem 21. Kilometer auf 35 Cent erhöht. Bis zum 20. Kilometer bleibt es bei 30 Cent pro Kilometer. Wer ein Neu-Fahrzeug mit hohem Spritverbrauch und CO2-Ausstoß von mehr als 195 Gramm pro Kilometer hat, muss künftig einen doppelt so hohen Kfz-Steuer-Aufschlag zahlen. Autos, die bis 95 Gramm CO2 ausstoßen, sollen künftig weniger Aufschlag zahlen. Vom 1. Januar 2021 an gilt für neu zugelassenen Motorräder inklusive 125er die Abgasnorm Euro 5.

Ab 3. Juli 2021 ist es in der ganzen EU eine Ordnungswidrigkeit, bestimmte Artikel aus Einwegplastik herzustellen und zu verkaufen – nämlich Besteck und Teller, Trinkhalme, Wattestäbchen, Luftballon-Halter, Rührstäbchen etwa für den Kaffee sowie Styroporbecher und -behälter für Essen zum Mitnehmen.

Seit dem 1. Januar 2021 gilt ein neues Arbeitsschutzkontrollgesetz für die Fleischindustrie. Ziel ist es, die Werkverträge zu verbieten, um die Arbeitnehmer zu schützen. Ebenfalls soll einige Monate später ein Leiharbeitsverbot folgen. Ausgenommen sind Fleischereibetriebe bis zu 49 Mitarbeitern.

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) kann der behandelnde Arzt ab 2021 auf elektronischem Weg direkt an die Krankenkasse schicken. Der Arbeitgeber kann den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit online bei der Krankenkasse abrufen. Zusätzlich soll es übergangsweise noch den gelben AU-Zettel geben.

Ab 1. Januar 2021 sollen allen Versicherten elektronische Patientenakten zur freiwilligen Nutzung angeboten werden. Sie sollen beispielsweise Befunde, Röntgenbilder und Medikamentenpläne speichern können. Patienten können festlegen, welche Daten hineinkommen und welcher Arzt sie sehen darf. Genauere Zugriffe je nach Arzt nur für einzelne Dokumente kommen aber erst 2022.

Der Personalausweis wird teurer. Die Gebühr für die Ausstellung soll von 28,80 auf 37 Euro steigen. Zudem sollen laut Gesetzesvorschlag ein digitales Passbild und zwei Fingerabdrücke vorgelegt werden.

Heimliches Filmen oder Fotografieren unter den Rock (Upskirting) oder in den Ausschnitt kann mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden. Gleiches gilt für die Weiterverbreitung der Aufnahmen.

Regensburg