Info aus dem Landratsamt
Landkreis Regensburg gibt landwirtschaftliches Bewässerungskonzept in Auftrag

14.12.2020 | Stand 21.07.2023, 7:03 Uhr
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Mit einem Bewässerungskonzept soll untersucht werden, ob im südöstlichen Landkreisgebiet Regensburg der dortige Bewässerungsbedarf für landwirtschaftliche Kulturen und im Gemüsebau mit dem zur Verfügung stehenden Wasservorkommen in Einklang gebracht werden kann – vor allem in Trockenzeiten. Und ob eine Strategie entwickelt werden kann, die den Belangen der Landwirtschaft ebenso entspricht wie denen der Wasserwirtschaft.

Landkreis Regensburg. Der Kreisausschuss stimmte in seiner Sitzung am 30. November zu, dass der Landkreis bei einem Fachbüro so ein Konzept in Auftrag gibt. Durch den Temperaturanstieg und den längeren Trockenzeiten wurden von der Landwirtschaft in den vergangenen Jahren verstärkt höhere Wasserentnahmemengen im südöstlichen Landkreis gefordert. Nachdem aber die Grundwasserneubildung nicht mehr – wie vor 2001 – die Entnahmemengen kompensieren kann, wurde in den letzten zwei Jahren von Seiten des Landesamtes für Umwelt bereits versucht, durch restriktivere Auflagen in den neu zu erteilenden wasserrechtlichen Erlaubnissen eine Wasserersparnis zu erreichen.

Das Wasserwirtschaftsamt Regensburg und das Sachgebiet Wasserrecht im Landratsamt Regensburg sehen daher die grundsätzliche Notwendigkeit, die künftige Grundwasserentnahme im südöstlichen Landkreis zu regeln, um den Erhalt des Grundwassers als Grundlage für alle Naturbereiche, zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung und zur ausreichenden Bewässerung der landwirtschaftlichen Flächen sowie für andere notwendige Nutzungen gewährleisten zu können. Das Konzept soll damit Aussagen dazu liefern, ob für ein definiertes Gebiet im Bereich der Schwerpunktbewässerung im Landkreis Regensburg ein nachhaltiges, umweltverträgliches und wirtschaftliches Bewässerungssystem errichtet und betrieben werden kann. Des Weiteren soll das Konzept einen Beitrag leisten, den Zielkonflikt aufzulösen zwischen einem ressourcenschonenden Umgang mit Trinkwasservorräten auf der einen, und einer auf ein ausreichendes Wasserangebot angewiesene Nahrungsmittelproduktion auf der anderen Seite.

Für die Erstellung des Konzeptes wird von einer Projektdauer von mindestens zwei Jahren ausgegangen. Die Kosten von etwa 200.000 Euro können vom Freistaat Bayern bis zu 75 Prozent bezuschusst werden. Weil Zuwendungsempfänger nur Gebietskörperschaften, öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften oder Kommunalunternehmen sein können, scheidet der Bayerische Bauernverband oder ein Zusammenschluss der vom Bewässerungskonzept partizipierenden Landwirte als Förderungsempfänger aus. Im südöstlichen Landkreis nutzen Landwirte das Grundwasser aus dem Gäubodenbereich durch circa 1.800 Brunnen auf 200 Quadratkilometer mit einer genehmigten Jahresentnahme von bis zu 5,5 Millionen Kubikmeter. Diese Brunnen sind auch nach dem Wasserrecht erlaubnispflichtig.

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