Landkreis Cham. Falls kein anderer Ausnahmegrund (mit oder ohne Test) von der Quarantänepflicht besteht (zum Beispiel berufliche Tätigkeit, Schule und Ausbildung sowie Besuche von engen Verwandten) sind Ein- bzw. Rückreisende aus einem Risikogebiet jetzt auch bei nur kurzem Aufenthalt verpflichtet, sich zehn Tage in häusliche Quarantäne zu begeben.
Verstöße gegen diese Quarantänepflicht stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Polizeibehörden führen verstärkte Kontrollen durch.
Weitere Informationen auch zur Einreisquarantäne gibt es im Internet unter www.stmgp.bayern.de.
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