Pandemie
Die Quarantänepflicht gilt jetzt auch beim kleinen Grenzverkehr

11.12.2020 | Stand 21.07.2023, 7:01 Uhr
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Das Landratsamt Cham weist nochmals ausdrücklich darauf hin, dass die bis 8. Dezember geltende Ausnahme von der Quarantänepflicht für den sogenannten kleinen Grenzverkehr bei kurzem Aufenthalt in einem Risikogebiet (zum Beispiel aktuell Tschechien) bis zu 24 Stunden und einem triftigen Reisegrund (zum Beispiel Besorgungen des täglichen Bedarfs) mit Wirkung ab dem 9. Dezember entfallen ist.

Landkreis Cham. Falls kein anderer Ausnahmegrund (mit oder ohne Test) von der Quarantänepflicht besteht (zum Beispiel berufliche Tätigkeit, Schule und Ausbildung sowie Besuche von engen Verwandten) sind Ein- bzw. Rückreisende aus einem Risikogebiet jetzt auch bei nur kurzem Aufenthalt verpflichtet, sich zehn Tage in häusliche Quarantäne zu begeben.

Verstöße gegen diese Quarantänepflicht stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Polizeibehörden führen verstärkte Kontrollen durch.

Weitere Informationen auch zur Einreisquarantäne gibt es im Internet unter www.stmgp.bayern.de.

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