In insgesamt 27 bayerischen Landkreisen und Städten gilt seit Mittwoch, 9. Dezember, jeweils ab 21 Uhr bis 5 Uhr, zusätzlich zu den landesweiten Ausgangsbeschränkungen eine Ausgangssperre. Das hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann mitgeteilt.
Bayern. Maßgeblich für diese Verschärfung der Ausgangsbeschränkungen ist, ob ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt nach den Zahlen des Robert Koch-Instituts (RKI) die Sieben-Tages-Inzidenz von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschritten hat. Die Maßnahmen gelten dann bis zur Aufhebung durch die Kreisverwaltungsbehörde. Herrmann kündigte die strikte Kontrolle der Maßnahmen durch die Bayerische Polizei an. „Wir müssen das Virus in den Griff bekommen. Das wird uns nur gelingen, wenn sich alle an die Regeln halten. Deshalb werden wir das auch konsequent kontrollieren, auch mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei. Insbesondere in den Hotspots gilt: Bleiben Sie daheim!“
Demnach gilt auf der Grundlage der RKI-Zahlen seit Mittwoch für folgende Landkreise und kreisfreien Städte eine Ausgangssperre:
Landkreis Altötting
Landkreis Coburg
Landkreis Erding
Landkreis Freyung-Grafenau
Landkreis Günzburg
Landkreis Hof
Landkreis Landshut
Landkreis Main-Spessart
Landkreis Mühldorf am Inn
Landkreis Neumarkt
Landkreis Nürnberger Land
Landkreis Passau
Landkreis Regen
Landkreis Traunstein
Landkreis Wunsiedel
Stadt Augsburg
Stadt Fürth
Stadt Hof
Stadt Kaufbeuren
Stadt München
Stadt Nürnberg
Stadt Passau
Stadt Rosenheim
Stadt Schwabach
Darüber hinaus hatten folgende Kommunen bereits für Dienstagabend eine Ausgangssperre verfügt:
Landkreis Augsburg
Stadt Coburg
Landkreis Neu-Ulm
Zusätzlich zu den genannten Kommunen gilt ab Donnerstag, 10. Dezember, in folgenden Landkreisen und kreisfreien Städte eine Ausgangssperre:
Stadt Landshut
Landkreis Straubing-Bogen
Landkreis Roth
In den genannten Kommunen ist damit der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung in dieser Zeit grundsätzlich untersagt. Weitergehende Regelungen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörden bleiben hiervon unberührt.
Regensburg