Urteil des Verwaltungsgerichts
R30-Planfeststellungsbeschluss „rechtswidrig und nicht vollziehbar“

21.10.2020 | Stand 24.07.2023, 23:00 Uhr
−Foto: n/a

Im am Dienstag, 20. Oktober, übermittelten Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg wird der Planfeststellungsbeschluss der Regierung der Oberpfalz vom 12. Dezember 2012 zur Kreisstraße R 30 „Poign – Köfering (Bundesstraße 15)“ als rechtswidrig und nicht vollziehbar deklariert.

Landkreis Regensburg. Des Weiteren heißt es in dem Urteil, dass im Übrigen die Klage des betroffenen Grundeigentümers abgewiesen wird. Der Landkreis wird nun die Urteilsbegründung abwarten. Anschließend wird in enger Abstimmung mit der Regierung der Oberpfalz als die den Planfeststellungsbeschluss erlassende Behörde – und in diesem Gerichtsverfahren Beklagte stellvertretend für den Freistaat Bayern – das weitere Vorgehen besprochen und festgelegt.

Regensburg