Inzidenz bei 45,31
Landkreis Cham – geänderte Corona-Maßnahmen treten in Kraft

19.10.2020 | Stand 24.07.2023, 20:59 Uhr
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Im Landkreis Cham übersteigt der Sieben-Tage-Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner seit 12. Oktober kontinuierlich den Signalwert von 35. Am Montag, 19. Oktober, liegt er nach den Berechnungen des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) bei 45,31.

Landkreis Cham. Ab Montag, 19. Oktober, gelten deshalb für den Landkreis Cham zusätzlich zu den ohnehin bekannten Vorgaben der Siebten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung die für diesen Fall vorgesehenen Einschränkungen: Maximal zehn Personen oder zwei Haushalte bei privaten Feiern und Kontakten, ab 23 Uhr Sperrstunde und Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen, erweiterte Maskenpflicht. „Die strengeren Maßnahmen stellen natürlich eine Belastung für die Bürgerinnern und Bürger dar. Aber nur so können wir gemeinsam die Verbreitung des Virus wirksam verhindern“, erklärt Landrat Franz Löffler. „Ich appelliere nachdrücklich an Sie alle: Halten Sie gerade auch bei Familienfeiern und Treffen im privaten Kreis die Regeln ein. Sie schützen damit ihre eigene Gesundheit und die der anderen.“

Die Regeln für den Landkreis Cham lauten deshalb ab sofort:

1. Es gilt eine Maskenpflicht überall dort, wo Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen, das heißt im Einzelnen: auf Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich der Fahrstühle in allen öffentlichen und öffentlich zugänglichen Gebäuden sowie in Freizeiteinrichtungen (wie Freizeitparks) und Kulturstätten (wie Museen und Ausstellungen); auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte, insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen; Gleiches gilt für den Arbeitsplatz, soweit der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zuverlässig eingehalten werden kann; auch am Platz in den weiterführenden Schulen (ab Jahrgangsstufe 5) und in Hochschulen; auch am Platz bei Tagungen und Kongressen sowie in Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen und Kinos und für die Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen.

2. An privaten Feiern (wie insbesondere Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern oder ähnlichen Feierlichkeiten) dürfen unabhängig vom Ort der Veranstaltung maximal die Angehörigen von zwei Hausständen oder höchstens zehn Personen teilnehmen. Diese Begrenzung gilt auch für den gemeinsamen Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen, auf privat genutzten Grundstücken und auch in der Gastronomie.

3. In der Gastronomie ist die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle von 23 Uhr bis 6 Uhr untersagt. Von 23 Uhr bis 6 Uhr darf an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste kein Alkohol verkauft werden.

Geltungsdauer der neuen Regeln

Die Regeln gelten bis zum Ablauf des Tages, an dem der Landkreis Cham letztmals in der Bayerischen Corona-Ampel unter den Städten und Landkreisen mit „Sieben-Tage-Inzidenz ab 35“ (gelb) aufgeführt ist. Das wäre dann der Fall, wenn der Wert innerhalb von sieben aufeinanderfolgenden Tagen nicht überschritten wird. Bei einer erneuten Aufführung des Landkreises würden die Regeln nach demselben Muster automatisch wieder in Kraft treten und gelten. Sollte die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Cham auf 50 oder mehr steigen, würde dies in der Bayerischen Corona-Ampel auf der Liste „Sieben-Tage-Inzidenz ab 50“ (rot) veröffentlicht.

Ab dem Tag, nachdem der Landkreis Cham erstmals auf dieser Liste genannt würde, würden für den Landkreis automatisch die zusätzlichen Regeln gelten, die die Staatsregierung für diesen Fall festgelegt hat. Das kann nach Einschätzung des Gesundheitsamtes am Landratsamt Cham schon in den nächsten Tagen der Fall sein.

Ab einem Wert von 50 gelten folgende Regeln:

Maximal fünf Personen oder zwei Haushalte bei privaten Feiern oder Kontakten

Maskenpflicht, da wo Menschen dicht und länger zusammen sind (Tagungen, Kongresse, Theater, Kinos, Schulen in allen Jahrgangsstufen, Hochschulen)

Sperrstunde ab 22 Uhr, Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen ab 22 Uhr, Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen.

Die Bayerische Corona-Ampel wird täglich auf der Internetseite des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege im Internet unter www.stmgp.bayern.de bekannt gegeben. Diese ist auf der Homepage des Landkreises Cham unter „Informationen zum Corona-Virus verlinkt. Die aktuelle Fassung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung kann im Internet unter www.gesetze-bayern.de eingesehen werden. Die täglich aktuellen Zahlen finden sich auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) unter www.lgl.bayern.de.

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