Pandemie
Allgemeinverfügung im Landkreis Cham – Grenzpendler aus Tschechien müssen Corona-Test machen

09.10.2020 | Stand 24.07.2023, 20:15 Uhr
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Die Zahl der Menschen, die sich in der Tschechischen Republik mit dem Coronavirus infiziert haben, steigt rapide an. Die Auswirkungen sind auch im Landkreis Cham spürbar – ein Teil der im Landkreis Cham festgestellten Infektionen steht im Zusammenhang mit tschechischen Staatsbürgern.

Landkreis Cham. Alleine aus beruflichen Gründen kommen rund 4.500 tschechische Bürgerinnen und Bürger an ihre Arbeitsstelle im Landkreis Cham, wo sie als wertvolle Fachkräfte geschätzt werden. Landrat Franz Löffler betont: „Mit ist es ein großes Anliegen, dass es zu keinen Einschränkungen im gemeinsamen Arbeitsmarkt und beim grenzübergreifenden Wirtschaftsraum kommt. Wir wollen auf Dauer die Grenzen offen halten und Grenzschließungen wie im Frühjahr vermeiden. Aber das muss auch im gesundheitlichen Bereich sicher sein. Deshalb führen wir verpflichtende Corona-Tests für Grenzpendler ein.“

Der Landkreis Cham erlässt am Freitag, 9. Oktober, eine so genannte Allgemeinverfügung, in der Grenzpendler aus Tschechien verpflichtet werden, sich spätestens binnen sieben Tagen nach der ersten Einreise auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus testen zu lassen, soweit sie nicht schon bei der Einreise ein negatives Testzeugnis vorlegen können. Personen, die in ambulanten bzw. stationären medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen beschäftigt sind, müssen sich anschließend spätestens alle fünf Tage erneut testen lassen. Alle anderen Berufspendler aus Tschechien müssen sich spätestens alle 14 Tage testen lassen. Solche Tests können wie schon bisher kostenlos in der Teststation auf dem Volksfestplatz Cham gemacht werden. Ab nächster Woche will der Landkreis die Testkapazitäten nochmals ausweiten.

Landrat Franz Löffler wiederholt seinen Appell an die Menschen im Landkreis: „Bitte beachten Sie die Maskenpflicht, halten Sie Abstand und achten Sie auf Hygiene. Nur so können wir Infektionsketten unterbrechen. Das Gesundheitsamt stellt immer wieder fest, dass mögliche Ansteckungen und deren Folgen, auch wirtschaftlicher Art, da gut zu beherrschen sind, wo es konsequente Hygienekonzepte gibt.“

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