Info aus dem Landratsamt
„LandkreisPass“ – elektronische und postalische Beantragung sowie Verlängerung möglich

02.10.2020 | Stand 24.07.2023, 22:22 Uhr
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Der „LandkreisPass“ ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises Regensburg mit geringem Einkommen verschiedene Vergünstigungen zu erhalten. Bisher wurden alle „LandkreisPässe“ aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation automatisch bis zum 30. September verlängert.

Landkreis Regensburg. Nun soll die Beantragung und Verlängerung des Landkreispasses wieder in den Normalbetrieb übergehen. Ein letztes Mal werden alle bereits ausgestellten „LandkreisPässe“ verlängert und zwar bis zum 31. Oktober. In diesem Zeitraum erhalten die Bürgerinnen und Bürger einen Brief des Landratsamtes mit der Bitte, ihren Pass in einem darin genannten Zeitraum verlängern zu lassen.

Das geht ganz einfach. Eine persönliche Vorsprache ist weiterhin nicht notwendig. Entweder postalisch oder elektronisch können die Inhaberinnen und Inhaber des „LandkreisPasses“ eine Verlängerung beantragen. Lediglich eine Kopie des gültigen Personalausweises und eine Kopie des aktuellen gültigen Leistungsbescheides (Jobcenter, Wohngeld, AsylbL, Sozialhilfe, Kinderzuschlag) müssen an das Landratsamt geschickt werden.

Die Beantragung erfolgt per Mail an landkreispass@lra-regensburg.de oder postalisch unter der Anschrift: Landratsamt Regensburg, LandkreisPass, Altmühlstraße 3, 93059 Regensburg. Weitere Informationen findet man im Internet unter www.landkreis-regensburg.de.

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