Keine Einschränkungen für Pendler
Tschechische Republik wird zum Risikogebiet

24.09.2020 | Stand 21.07.2023, 6:45 Uhr
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Die Bundesrepublik Deutschland hat am Mittwochabend die gesamte Tschechische Republik mit Ausnahme des Bezirks Aussig (Ústecký kraj) und des Mährisch-Schlesischen Bezirks (Moravskloslezský kraj) zum Risikogebiet erklärt.

Oberpfalz/Tschechien. Grundlage hierfür ist die epidemiologische Entwicklung im Land. Die Tschechische Republik verzeichnet seit mehreren Tagen steigende Fallzahlen, aktuell werden 26.984 aktive Fälle durch das Tschechische Gesundheitsministerium gemeldet. Eine entsprechende Information zur Einstufung Tschechiens als Risikogebiet findet sich auf den Seiten des Auswärtigen Amtes und des Robert-Koch-Instituts.

Damit müssen sich Einreisende aus der Tschechischen Republik in Quarantäne begeben oder einen negativen Corona-Test nachweisen, sofern sie nicht aus den ausgenommenen Regionen kommen. Der tschechische Außenminister Tomáš Petříček betont jedoch, dass sich Pendler und Transitreisende keine Sorgen machen müssen. Für sie gebe es Ausnahmen. Das unterstreicht auch Landrat und Bezirkstagspräsident Franz Löffler. Gemäß ihm enthält die Bayerische Einreisequarantäneverordnung (EQV) entsprechende Ausnahmeregelungen, die eine Einreise zum Zwecke der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit gestatten. Er habe in München bereits auf die besondere Situation der tschechischen Berufspendler im ostbayerischen Grenzraum aufmerksam gemacht. Zudem hat jeder tschechische Arbeitnehmer in Bayern die Möglichkeit, sich regelmäßig einem kostenlosen Corona-Test zu unterziehen.

In der derzeitigen Fassung enthält die Bayerische Einreisequarantäneverordnung auch eine Regelung, die einen Aufenthalt im Nachbarland von weniger als 48 Stunden oder aus einem triftigen Reisegrund gestattet, ohne unter die Quarantäneregelung zu fallen. Wer sich länger im Nachbarland aufhält, muss nun jedoch bei der Rückreise nach Deutschland mit Einschränkungen rechnen.

Regensburg