ACE informiert
Abstellmöglichkeiten für Wohnwagen und Wohnmobile – hier kann nach dem Sommer sicher geparkt werden

17.09.2020 | Stand 20.07.2023, 23:22 Uhr
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Bedingt durch die aktuelle Corona-Pandemie hat sich das Reiseverhalten in diesem Jahr stark verändert. Viele Reisende verbrachten den Sommerurlaub mit dem Wohnmobil oder dem Wohnwagen in Deutschland. Jetzt, im beginnenden Herbst, stehen die Heimkehrer vor der Herausforderung das Reisemobil sicher abzustellen. Falk Hoffmann vom ACE-Kreis Regensburg informiert über sichere Abstellmöglichkeiten für Wohnwagen und Wohnmobile und erklärt, wie für Dauerparker keine Bußgelder anfallen.

Regensburg. Generell dürfen Wohnwagen und Wohnmobile am Straßenrand abgestellt werden. Doch für beide Fahrzeugtypen gelten unterschiedliche Regelungen: Wohnwagen dürfen nach dem Gesetz nicht über einen längeren Zeitraum am Straßenrand geparkt werden. Laut Straßenverkehrsordnung beträgt die maximale Dauer zwei Wochen. Steht der Wohnwagen jedoch länger an einer Stelle, droht ein Bußgeld von 20 Euro.

Des Weiteren gilt das Parken am Straßenrand nur für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 2,8 Tonnen. Wird der Wohnanhänger allerdings mit dem Pkw gekoppelt geparkt, kann das Gespann auch über einen längeren Zeitraum stehen. Voraussetzung ist, dass am Stellplatz für ausreichend Beleuchtung durch beispielsweise eine Straßenlaterne gesorgt ist, denn auch dies sieht die Straßenverkehrsordnung innerhalb von Ortschaften für Anhänger vor. Falk Hoffmann, Regionalbeauftragter des ACE für Südbayern aus Regensburg appelliert, beim Parken des Fahrzeugs auf ein Miteinander mit anderen Verkehrsteilnehmenden zu achten. Beim Dauerparken spricht man sich nach Möglichkeit mit Anwohnern ab, um Konflikte zu vermeiden.

Das Wohnmobil kann überall auf der Straße abgestellt werden, wo die Straßenverkehrsordnung das Parken erlaubt, das Fahrzeug eine gültige TÜV-Plakette aufweist und unter 7,5 Tonnen wiegt, Parkflächenmarkierungen beachtet werden sowie ein Abstand von mindestens drei Metern zur gegenüberliegenden Straßenseite gewahrt wird. Wohnmobile, die mehr als 7,5 Tonnen wiegen, dürfen innerhalb geschlossener Ortschaften in Wohn- und Erholungsgebieten zwischen 22 und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht geparkt werden. Eine Ausnahme gilt nur, wenn der Parkplatz ausdrücklich freigegeben ist.

Wer sein Reisemobil sicher und vor der Witterung geschützt durch den Winter bringen möchte, kann einen überdachten Stellplatz mieten. Diese müssen nicht immer teuer sein, im Durchschnitt kostet ein Stellplatz 50 Euro im Monat. Wer ein ausreichend großes Grundstück besitzt, kann sein Fahrzeug oder Anhänger darauf abstellen. Die Betonung liegt auf Abstellen: Denn wird das Reisemobil überwiegend ortsfest, also auf dem Grundstück und außerhalb einer schützenden Garage genutzt, kann sich das Baurechtsamt einschalten. Spätestens dann ist eine Genehmigung erforderlich, da der Caravan als bauliche Anlage gilt und sich die Nachbarschaft gestört fühlen könnte. Der ACE-Kreis Regensburg empfiehlt in jedem Fall, Reisemobile auf einem geeigneten Stellplatz mit Überdachung, festem Zaun und abschließbarem Tor zu parken. So kann das Fahrzeug vor ungebetenen Gästen und der Witterung geschützt werden.

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