Politik
Grüne fordern eine „unbürokratische Regelung für Weiterbetrieb von Solaranlagen“

09.09.2020 | Stand 24.07.2023, 22:57 Uhr
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Solarstromanlagen, die bis zum Jahr 2000 in Betrieb gingen und über das Erneuerbare-Energien-Gesetz finanziert wurden, stehen ab Januar 2021 vor einer ungewissen Zukunft. Dann endet das Recht, 20 Jahre lang sauberen Strom ins öffentliche Netz einzuspeisen und dafür eine Vergütung zu erhalten.

Regensburg/Berlin. Dazu erklärt Stefan Schmidt, Abgeordneter der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen: „Der Vorschlag der Bundesregierung für Pioniersolaranlagen ist ein Hoffnungsschimmer, weil dadurch eine erzwungene Abschaltung der Anlagen verhindert werden würde. Gleichzeitig soll aber die Möglichkeiten zum Eigenverbrauch des selbst erzeugten Stroms beschnitten werden. Das ist die ambitionslose Energiepolitik der Groko. Doch die Zeit drängt. Die Altanlagen dürfen nicht verschrottet werden.“

Wer seine funktionsfähige Anlage nicht deinstallieren will, hat nach der aktuellen Rechtslage nur zwei Optionen: Entweder mit viel Bürokratie den Strom über einen sogenannten Direktvermarkter vertreiben – oder die Anlage umstellen und den erzeugten Strom selbst verbrauchen. Für diese Umstellung werden in der Regel Kosten fällig. Fast 180.000 kleine PV-Anlagen werden in den nächsten fünf Jahren betroffen sein. Wer sich beispielsweise vor 16 Jahren eine PV-Anlage aufs Dach gebaut hat, steht nun vor einer ungewissen Zukunft.

Manfred Herrmann, Betreiber einer Pioniersolaranlage im Landkreis Neumarkt: „Die Pioniere der Solarenergie wollen mit ihren Anlagen weiterhin einen Beitrag für die Energiewende leisten. Ums Geld verdienen geht's dabei nicht. Am besten ist eine unkomplizierte Lösung, um den produzierten Strom selbst verbrauchen und den Rest weiterhin ins Stromnetz einspeisen zu können. Jetzt und in Zukunft benötigen wir jede saubere Kilowattstunde für den Klimaschutz und die wachsende E-Mobilität. Auch ein Nachbarschaftsmodell, das Energy-Sharing, bei dem Nachbarn den Überschussstrom abnehmen, wäre denkbar.“

Schon im Sommer dieses Jahrs hatten die Grünen im Bundestag ihren Antrag zur Lösung dieser Probleme vorgelegt: Sie fordern eine automatische Abnahme von Solarstrom durch den Netzbetreiber. Der Sonnenstrom solle dann unbürokratisch mit dem Marktwert vergütet werden. In dem in Anfang September bekannt gewordenen Entwurf einer Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes wird das Thema zumindest erstmals durch die Bundesregierung angegangen. Da eine neue Regelung aber zum 1. Januar 2021 bereits greifen müsste, ist die Zeit knapp und die Betreiberinnen und Betreiber der Solaranlagen bis dahin im Ungewissen.

Regensburg