Wirtschaft
Bauernverband klagt über „immer mehr Hürden für Hofläden“ und fordert neue Regelungen

02.09.2020 | Stand 21.07.2023, 1:29 Uhr
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Im Landkreis Regensburg gibt es nach Angaben des Bayerischen Bauernverbandes (BBV) über 30 Landwirte, die einen Hofladen betreiben oder ihre Erzeugnisse auf Bauernmärkten verkaufen. Ihre Erzeugnisse sind regional, haben kurze Transportwege und die Bauernfamilien als direkte Ansprechpartner geben Einblick in die Herstellung der Lebensmittel. Das macht Einkaufen auf dem Bauernhof so beliebt wie nie – und immer mehr Verbraucher wünschen sich Lebensmittel direkt vom Bauernhof.

Regensburg. Doch das ist nur die eine Seite der Medaille. Denn, was viele Verbraucher nicht wissen: Gerade auf Bauern, die ihre Erzeugnisse direkt vermarkten, machen immer neue Auflagen und bürokratische Vorschriften das Leben schwer.

„Die Direktvermarkter brauchen praxistaugliche Regelungen für die Erzeugung und Vermarktung ihrer regionalen Produkte“, fordert Johann Mayer, Vorsitzender der Direktvermarkter und Bauernmärkte. Zum Beispiel im Bereich der Fleischerzeugung: Die Schlachtordnung schreibt vor, dass bei manchen Tierarten eine eigene Zulassung bzw. ein eigener Sachkundenachweis notwendig ist. „Wenn ein Rinderbetrieb auch Hühner hat, deren Fleisch er vermarkten will, braucht der Hof einen eigenen Geflügelschlachter“, erklärt Mayer.

Ein Blick nach Österreich zeigte, dass es auch unbürokratisch geht: Dort ist erst ab einer bestimmten Zahl geschlachteter Tiere pro Jahr ein separater Sachkundenachweis erforderlich. Um die hohen Kosten für Investition und den laufenden Betrieb für kleine regionale Schlachtstätten zu minimieren, fordert der Bayerische Bauernverband außerdem, dass dezentrale Schlachtmöglichkeiten in Zusammenschluss mit anderen Schlachtbetrieben oder Vermarktern geschaffen werden.

Klare Vorgaben wünschen sich die Direktvermarkter auch bei der Lebensmittelkennzeichnung. Eine EU-Verordnung sieht vor, dass Nährwertangaben auf dem Etikett vorverpackter Produkte verpflichtend sind – mit wenigen Ausnahmen: Lebensmittel, einschließlich handwerklich hergestellter Lebensmittel, die direkt in kleinen Mengen von Erzeugnissen durch den Hersteller an den Endverbraucher oder an lokale Einzelhandelsgeschäfte abgegeben werden, die die Erzeugnisse unmittelbar an den Endverbraucher abgeben. „Die Ausnahmen für Direktvermarkter sind zwar gut gemeint, greifen aber häufig nicht, wenn innovative Formen der Direktvermarktung wie Online-Vertrieb, Abo-Kisten oder die Vermarktung teilweise über regionale Einzelhändler erfolgt“, sagt Mayer. „Wir stehen zu klaren Vorgaben im Verbraucherschutz, aber es muss auch praktikabel für die bäuerlichen Direktvermarkter sein.“ Deshalb fordert der Bayerische Bauernverband für die verschiedenen Absatzwege in der Direktvermarktung eine eigene Lebensmittelkennzeichnung mit „regionaler Einfärbung“. Die Verkehrsbezeichnungen eines Produkts sind Teil der verpflichtenden Lebensmittelkennzeichnung. Und für jedes Produkt gibt es eine eigene Richtlinie, wie zum Beispiel die Konfitürenverordnung. „Wo ist im Sprachgebrauch der Unterschied zwischen Konfitüre und Marmelade? Inhaltsstoffe sind so oder so anzugeben“, sagt Johann Mayer.

In Regensburg und ganz Bayern tritt der Bayerische Bauernverband gegenüber Behörden und Kommunalpolitikern für die Anliegen der direktvermarktenden Bäuerinnen und Bauern ein.

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