Urteil in München
Europaausschussvorsitzender Tobias Gotthardt zu Grenzpolizei

31.08.2020 | Stand 24.07.2023, 21:33 Uhr
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Am Freitag, 28. August, verkündete der Bayerische Verfassungsgerichtshof in München das Urteil zur im Jahr 2018 wieder eingeführten bayerischen Grenzpolizei.

Kallmünz. Der Regensburger Landtagsabgeordnete Tobias Gotthardt (Freie Wähler) sagte nach dem Urteil in München: „Wer die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes bewerten möchte, muss berücksichtigen, woher die Klage kam: Es ging den Grünen um die Abschaffung der Grenzpolizei. Mit diesem abwegigen Ansatz sind die Grünen gescheitert: Die Grenzpolizei leistet seit ihrer Gründung wertvolle Arbeit in engster und funktionierender Kooperation mit der Bundespolizei und den benachbarten Grenzeinheiten in Tschechien und Österreich.“

Die Grenzpolizei funktioniere als eigene Einheit innerhalb der bayerischen Polizei weit besser als vorher. Sie sei „ein Erfolgsprojekt für unsere Sicherheit, gibt die richtigen Antworten auf neue Herausforderungen an unseren Grenzen“, sagte Gotthardt, der Vorsitzender des Europaausschusses im Bayerischen Landtag ist. „Das zählt.“ Verfassungskonforme Korrekturen in ihrer Struktur könne es – wie vom Gerichtshof festgestellt – geben, ohne die Arbeit zu beeinträchtigen, betonte Gotthardt. „Sicherlich werden wir zeitnah, schengen-konform und bei weiterem Ausbau der bestehenden Einheiten eine verstärkte Rückkehr zur Schleierfahndung in enger Kooperation mit unseren tschechischen und österreichischen Nachbarn erleben – ein Ansatz, den wir als Freie Wähler nachdrücklich fordern und begrüßen.“

Politisch rate er den Grünen, „sich jetzt nicht auf Kosten unserer Sicherheitsstrukturen polemisch aufzublasen, sondern vielmehr die herausragende Arbeit unserer Grenzpolizistinnen und Grenzpolizisten anzuerkennen: Wichtig für Bayern ist, dass die Sicherheit gewinnt.“

Regensburg